BundesratStenographisches Protokoll836. Sitzung / Seite 83

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Die Frage, die sich für uns gestellt hat, ist, wie Sie schon aus dem Nationalrat wissen, das hat sich nicht geändert: Woher nehmen Sie das Geld dafür? Der Wiener würde jetzt salopp sagen: Sie krachen budgetär wie eine Kaisersemmel. Sie haben alles oder zumindest vieles nach 2016 verschoben. (Bundesministerin Heinisch-Hosek: Wenn ich alles verschieben hätte können!)

Aber es ist ja schon genug verschoben. Sie bleiben quasi die Miete schuldig. Die BIG stundet Ihnen die Miete, und diese 15a-Vereinbarung ist im Budget, soweit wir das gesehen haben, nicht veranschlagt gewesen, obwohl man gewusst hat, dass die Verlängerung kommen wird. Also wo kommt jetzt eigentlich das Geld her?

Dann haben wir festgestellt, dass die Zahlen darüber, wie viele diesen Bildungs­ab­schluss oder diese Basisbildung brauchen, sehr unterschiedlich dargestellt werden; sodass ich mich nicht mehr ausgekannt und gefragt habe: Wie viele sind das eigent­lich? Sind es 6 000, 4 000 oder 8 000? Es ist ja nicht wurscht, wie viele das sind. Aber darüber könnten wir vielleicht noch hinwegsehen.

Es gibt aber noch etwas, worüber ich mir Gedanken mache. Da würde ich meinen, wir sollten schauen, ob das System optimal ist, so wie es ist. Es wird ja eine Evaluierung geben. Ich hoffe, dass man dann beschließt, sich das noch einmal anzuschauen, um zu sehen, ob das der richtige Weg ist – nicht die Tatsache an sich, sondern der Weg.

Ihre Beamten haben hier im Ausschuss zwar gesagt, dass die Abbrecherquote, zumindest was die Pflichtschulabschlüsse betrifft, gegenüber der erstgenannten Zahl von 28 Prozent auf 14 Prozent gesunken ist, aber bei der Basisbildung ist es, glaube ich, mit 17 Prozent ziemlich gleich geblieben. Und das ist eine ziemlich hohe Zahl, denn das sind schon die Leute, die nicht ausreichend lesen und schreiben können, wo man einmal die Grundkulturtechniken nachholen sollte. Da finde ich eine Abbrecher­quote von 17 Prozent schon hoch.

Ich finde auch 14 Prozent bei den Pflichtschulabschlüssen hoch. Auch wenn sich diese Zahl zumindest in der Zahlendarstellung nahezu halbiert hat, ist sie immer noch hoch. Ich finde, da müssen wir uns, wenn die Evaluierungsergebnisse da sind, anschauen, ob der Weg, der Zugang und das Angebot auch wirklich richtig sind. Und weil da eben noch so viele für uns offene Fragen da sind, werden wir diesmal dieser Verlängerung leider nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

13.49


Präsidentin Ana Blatnik: Bevor ich der nächsten Rednerin das Wort erteile, möchte ich in unserer Mitte unsere Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek recht herzlich begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Grimling. – Bitte.

 


13.49.36

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Unser föderalistisches System enthält eine Regelung, wonach der Bund und alle Bundesländer oder der Bund mit einzelnen Bundesländern Vereinbarungen über Angelegenheiten ihres jeweiligen Wirkungsbereiches schließen können.

Diese Artikel-15a-Vereinbarungen binden sowohl den Bund als auch die Bundesländer hinsichtlich der getroffenen Vereinbarungen. Vereinbarungen, die auch die Organe der Bundesgesetzgebung binden sollen, dürfen nur von der Bundesregierung mit Genehmigung des Nationalrates abgeschlossen werden.

Der Abschluss der heute vorliegenden derartigen Vereinbarung wurde vom Nationalrat in seiner Sitzung am 20. November 2014 mit dem Ziel genehmigt, die 15a-Verein­ba-


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