BundesratStenographisches Protokoll836. Sitzung / Seite 84

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rung betreffend Initiative Erwachsenenbildung von 2012 bis 2014 aufgrund des dringenden Bedarfs und der großen Nachfrage von 2015 bis 2017 fortzuführen. Die Fortführung ist nach einem Beschluss der Landeshauptmännerkonferenz auch aus­drück­licher Wunsch der Länder.

Die Vereinbarung umfasst erstens: die Verlängerung der Initiative Erwachsenenbildung von 2015 bis 2017 mit 48,5 Millionen € Bundesanteil, und zwar inklusive, und das war mein Zwischenruf, Mittel des ESF in der Höhe von 21,2 Millionen € und 27,28 Mil­lionen € Landesanteil, also insgesamt rund 75 Millionen €.

Noch immer gibt es Menschen in Österreich, die nicht über ausreichende Kompeten­zen in Lesen, Schreiben und Rechnen verfügen, um am sozialen Leben angemessen teilnehmen und am Arbeitsmarkt langfristig bestehen zu können. Darunter befinden sich Personen in erwerbsfähigem Alter, die über keinen positiven Pflichtschulabschluss als Mindestvoraussetzung für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben verfügen.

Zweitens: Die Vereinbarung sichert die kostenlose Teilnahme an Bildungsprogrammen in den Programmbereichen Basisbildung und Nachholen des Pflichtschulabschlusses unter Aufteilung des erforderlichen Förderbetrags zwischen dem Bund und den Ländern.

Drittens: Die Qualitätsstandards für die Kursgestaltung, Inhalte und die Qualitäts­anfor­derungen an Trainerinnen und Trainer, Prüferinnen und Prüfer werden einheitlich fest­gelegt. Dies betrifft die Bildungsträger, also die Qualität der Organisation, zum Beispiel Raumgestaltung, Infrastruktur et cetera, die Inhalte und den Aufbau des Bildungsange­botes, zum Beispiel die Qualität von Beratung, das Lehrgangskonzept, die Nahtstellen­betreu­ung und das Personal, also die formalen und nicht formalen Qualifikationen von Beraterinnen und Beratern, Trainerinnen und Trainern.

Viertens: Damit können insgesamt 19 400 Personen am kostenlosen Bildungspro­gramm teilnehmen, nämlich 13 600 Personen im Programm Basisbildung, doppelt so viele wie in der letzten Vereinbarung, und 5 800 Personen im Programmbereich Pflicht­schulabschluss.

Ich darf auch noch zur Förderung der Frauen kommen. Die besondere Förderung von Frauen ergibt sich aus dem Umstand, dass bereits bisher im Bereich der Basisbildung rund 61 Prozent der Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer weiblich waren. Im Bereich des Pflichtschulabschlusses waren es 44 Prozent. Diese Quote soll nun in der nächsten Programmperiode erhöht werden. Außerdem können im Bereich der Basis­bildung die Kosten für eine Kinderbetreuung an Erwachsenenbildungseinrichtungen in die förderfähigen Kosten eingerechnet werden.

Meine Fraktion wird der vorliegenden Vereinbarung zustimmen. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

13.54


Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächster hat sich Bundesrat Dr. Brunner zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 


13.55.04

Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Zuerst, Frau Bundesministerin, möchte ich Ihnen in meiner Rolle als Funktionär eines Sportverbandes und Vater von Kindern zu Ihrer Initiative im Rahmen der täglichen Turnstunde gratulieren. Auch Ihr Auftritt bei den panathletischen Freun­den vor zwei Tagen war wirklich bemerkenswert. Also zuerst einmal vielen Dank dafür.

Aber zurück zum heutigen Thema, der Artikel-15a-Vereinbarung zur Finanzierung der Bildungsmaßnahmen im Bereich der Basisbildung und der Nachholung von Pflicht-


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