BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 51

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Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen und ersuche jene Bundesrätin­nen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher abgelehnt.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Kneifel, Todt, Beer, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Österreichische Militärmusik vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen und ersuche jene Bundesrätin­nen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher angenommen. (E 242-BR/2014.)

11.28.532. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2014 betreffend Rücktritt vom Übereinkommen zur Gründung des Gemeinsamen Rohstofffonds (208 d.B. und 295 d.B. sowie 9311/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen jetzt zum 2. Punkt der Tagesord­nung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ing. Köck. Bitte um den Bericht.

 


11.29.11

Berichterstatter Ing. Eduard Köck: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2014 betreffend Rücktritt vom Übereinkommen zur Gründung des Gemeinsamen Rohstofffonds.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat die Rückholung nicht sinnvoll genutz­ter Mittel beim Gemeinsamen Rohstofffonds zum Ziel. Ein Rücktritt vom Gemeinsamen Rohstofffonds lässt nach derzeitigem Wissensstand die gänzliche Rückführung der ös­terreichischen Leistungen an das 1. Fenster des Fonds – bar und Schatzscheine sowie Hinfälligkeit des Haftkapitals – erwarten, wobei die Erläuternden Bemerkungen von ei­nem Betrag von 1,538 Millionen, 769 000 davon finanzwirksam, sprechen.

Begründet wird der Rücktritt vor allem mit dem geringen quantitativen Operationsvolu­men des Fonds. Auch die aktuellen Reformen lassen keine positive Antwort auf die Fra­ge nach Sinnhaftigkeit und Zweckmäßigkeit zu.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für den Bericht.

Zur Debatte über diesen und die nächsten Tagesordnungspunkte darf ich sehr herzlich Herrn Außenminister Kurz begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Wortmeldungen zu diesem Punkt liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

 


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