bedenkt: Eine Idee zu einem falschen Zeitpunkt, für die die Zeit nicht reif ist, ist chancenlos. Wenn die Zeit reif ist, dann kommt sie und kann auch nicht mehr verhindert werden. Aber das ist schon sehr weit hergeholt.
Und ich möchte zu dieser Gesetzesmaterie, die ja schon sehr genau vorgestellt und auch präsentiert wurde, gar nicht viel sagen, außer für die Zuhörerinnen und Zuhörer eben vielleicht noch dies: Es ist heute auch eine Verfassungsbestimmung zu beschließen. Der zentrale Punkt ist, der Nationalrat kann durch Beschluss Untersuchungsausschüsse einsetzen. Das war schon bisher so. Aber jetzt ist darüber hinaus auf Verlangen eines Viertels seiner Mitglieder ein Untersuchungsausschuss einzusetzen. Das heißt: ist einzusetzen.
Dieses Minderheitsrecht gibt es in Salzburg schon länger, und die Erfahrungen sind gut damit. Jetzt gibt es das eben auch hier – fast hundert Jahre nach dem deutschen Parlament, wo es dieses Minderheitsrecht seit 1919 gibt, und auch 28 Jahre nach Einzug der Grünen ins österreichische Parlament, wo das bereits bei den ersten Verhandlungen und Gesprächen ein wichtiges Anliegen der Grünen gewesen ist.
Die Endarbeiten – also eine lange Geschichte, lange Forderungen – sind jetzt vergleichsweise schnell gegangen, das muss man ausdrücklich, denke ich, festhalten, dank der Chefverhandler der Regierungsparteien, dank der Kooperation, die da im Parlament stattgefunden hat, dank auch der Parlamentsdirektion, die in wirklich rascher und sehr effektiver Weise die Legistik aufbereitet hat. Und das ist ja aufgrund der Ausstattung mit Personal, also der Größe des legistischen Dienstes, der der Parlamentsdirektion im Vergleich zu Ministerbüros und Regierungsbüros zur Verfügung steht, nicht selbstverständlich. Aber vielleicht – das wäre demokratiepolitisch wünschenswert – geht die Entwicklung mit einem selbstbewussten Parlament auch in die Richtung, dass der legistische Dienst, der dem Parlament zur Verfügung steht, aufgewertet wird.
Wir hoffen jetzt tatsächlich und nach solchen Redebeiträgen auch noch immer, dass es hier tatsächlich zu einem Neuanfang kommt, nämlich mit einem ehrlichen Interesse aller Beteiligten an Aufklärung, an Transparenz und vor allem an der Klärung von politischen Verantwortlichkeiten, und dass sich damit die politische Kultur zum Besseren entwickelt. Die Bewährungsprobe für dieses Gesetz wird der Hypo-Untersuchungsausschuss sein. Es ist zu hoffen, dass die Regierungsparteien die Opposition nicht zwingen werden, fortwährend Verfahren beim Verfassungsgerichtshof zu führen, sondern dass das Interesse der Regierungsparteien an Aufklärung ehrlich gemeint ist und diese daher mit ihnen und nicht gegen sie erreicht wird.
Weiters ist zu hoffen, dass damit dieses Gesetz und das Parlament diese Bewährungsprobe bestehen und so das Vertrauen in die Politik gestärkt oder wieder gestärkt wird und auch das Vertrauen in die Demokratie wieder wächst und gestärkt wird. Das ist eine Chance. Wir hoffen, dass sie nicht ungenützt verstreicht, sondern entsprechend genutzt wird. Aber wir stimmen diesem Gesetz sehr gerne zu, und ich hoffe auf konstruktive Zusammenarbeit, so wie sie bei der Entstehung dieses Gesetzes in den letzten Wochen und Monaten erfolgt ist. (Beifall bei Grünen und SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
17.30
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Todt. Ich erteile es ihm.
17.31
Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube ganz einfach, dass das, was wir heute beschließen werden, ein Sieg für die Demokratie ist. Und ich kann mich nur dir (in Richtung Bun-
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