BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 157

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nur ein Jahr. Wünschenswert wäre, wenn die Regierung die Regelungen aus § 18a ASVG auch auf den § 18b ausweiten würde. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.18


Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Pfister. – Bitte.

 


18.18.12

Bundesrat Rene Pfister (SPÖ, Niederösterreich): Werte Frau Präsidentin! Werter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute mit dem So­zialversicherungs-Anpassungsgesetz eine sehr große Zahl an Adaptierungen. Der ge­genständliche Gesetzesantrag enthält vor allem auch Klarstellungen hinsichtlich des Rehabilitationsgeldes und der Kontoerstgutschrift sowie auch, wie schon von meinem Vorredner erwähnt, die Selbstversicherung.

Ich darf noch einmal auf das Thema Angleichung der Selbstversicherung in der Pen­sionsversicherung bei der Pflege eines behinderten Kindes an jene der Pflege naher Angehöriger, wie zum Beispiel der Pflege der Eltern, eingehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können diesem Punkt heute sehr wohl zustimmen. Personen, die die Aufgabe übernehmen, ihre behinderten Kinder selbst zu betreuen, leisten in vielen Fällen Übermenschliches. Oft kommt es zur gänzlichen Beanspru­chung eines Elternteils, daher können auch viele Eltern keiner Erwerbstätigkeit nach­kommen.

Bisher war es so, dass die Pflege eines behinderten Kindes für die Pension weniger wert war als die Pflege eines nahen Angehörigen. Diesen für viele Menschen unver­ständlichen Unterschied beseitigen wir mit der heutigen Änderung. Die Form der frei­willigen Versicherung bietet Frauen und Männern, die sich der Pflege eines im gemein­samen Haushalt lebenden behinderten Kindes widmen, die kostenlose Möglichkeit, sich unter bestimmten Voraussetzungen bei der Pensionsversicherungsanstalt zu ver­sichern.

Geändert wird in diesem Zusammenhang auch die Ausübung der Erwerbstätigkeit ne­ben der Pflege, ohne die Möglichkeit zur Selbstversicherung in der Pensionsversiche­rung zu verlieren. Das, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist, glaube ich, ein wichtiger Schritt bei der Gleichstellung der Selbstversicherung bei der Betreuung und der Pflege eines Angehörigen und der Pflege eines behinderten Kindes.

Ein weiterer Punkt, der für mich auch ganz wichtig ist, ist die Berufsunfähigkeit. Wenn heute jemand eine befristete Berufsunfähigkeit zuerkannt bekommt, kann es sein, dass er mit rund 600 € auskommen muss. Das war vor der Einführung des Reha-Geldes so und das ist jetzt so – neu ist allerdings, dass es bei gleicher Krankheit möglicherweise Reha-Geld oder Umschulungsgeld gibt und es für diese Personengruppe eine Aus­gleichszulage geben kann.

Ich denke, wir sollten schon auch berücksichtigen, wie das zustande kommt. Vorher war es so, dass man die Menschen, die nicht in der Lage waren zu arbeiten, aber durchaus Potenzial gehabt hätten, sich etwas zu verändern, für eine befristete Zeit ein­fach in Berufsunfähigkeit geschickt hat. Heute ist es so, dass wir mit dieser Änderung diese Damen und Herren, diese Kolleginnen und Kollegen an der Hand nehmen und mit ihnen auch etwas machen. Wir versuchen mit dieser Änderung, den Menschen ei­ne Zukunft zu geben, indem wir sagen: Es gibt eine Möglichkeit mit einer Umschulung oder auch mit einer Rehabilitation. All das ist natürlich etwas anderes als das, was wir vorher gemacht haben, als man sie einfach in Berufsunfähigkeit geschickt hat. Wir pa­cken dieses Problem aktiv an und versuchen, es auch zu lösen.

Was wir auch gemacht haben, ist die Folge – und das ist eine ganz wichtige Errun­genschaft in dieser Änderung –, dass jetzt bis zu 60 Monate Rehabilitations- bezie-


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