Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz – SVAG) (321 d.B., 604/A und 417 d.B. sowie 9283/BR d.B.)
Präsidentin Ana Blatnik: Wir gelangen nun zu Tagesordnungspunkt 27.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Wilhelm. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Richard Wilhelm: Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz – SVAG), liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Ana Blatnik: Ich danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Längle. – Bitte.
18.16
Bundesrat Christoph Längle (FPÖ, Vorarlberg): Liebe Zuseher! Geschätztes Präsidium! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Diese Gesetzesänderungen im Bereich der Sozialversicherung stellen leider nur eine Reparatur dar. Zwar muss betont werden, dass teilweise durchaus auch gute Ansätze zu erkennen sind, aber es gibt leider doch auch negative. Gerade bei Reha-Geld-Beziehern und bei der Pensionskommission wird dies deutlich. Dies sind auch die Hauptgründe, warum wir von der FPÖ-Fraktion dieser Gesetzesänderung ablehnend gegenüberstehen.
Durchaus positiv zu bewerten ist die Schaffung der Möglichkeit zur Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für die Pflege eines behinderten Kindes. Dies stellt selbstverständlich für die betroffenen Personen eine Verbesserung dar. Gerade auch bei schwerstbehinderten Kindern, die eine noch intensivere Betreuung benötigen, ist die Möglichkeit zur Selbstversicherung besonders wichtig.
Nicht ganz verständlich ist der Unterschied zwischen einem behinderten Kind und einem pflegebedürftigen nahen Verwandten. Bei der Pflege eines behinderten Kindes wird der tatsächliche Zeitraum berücksichtigt, bei einem nahen Verwandten hingegen
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite