BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 158

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hungsweise Umschulungszeiten für den Berufsschutz herangezogen werden und das auch berücksichtigt wird.

Auch bei der Selbstversicherung in der Unfallversicherung für die Bauern und Landwir­te werden einige Begriffe modernisiert, sodass auch Pflegekinder und LebensgefährtIn­nen und so weiter berücksichtigt werden.

Alles in allem diverse Klarstellungen, und ich darf dir, lieber Herr Bundesminister, von dieser Stelle aus recht, recht herzlich für diese hervorragende Arbeit im Sozialministe­rium danken und dich ersuchen, für all die tollen Gesetzesvorschläge, die das ganze Jahr 2014 aus dem Sozialministerium gekommen und im Nationalrat und natürlich dann auch hier im Bundesrat beschlossen wurden, den Dank auch an die Kolleginnen und Kollegen im Ministerium weiterzugeben. Das ist genau der richtige Weg, den es im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher einzuschlagen gilt. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesräten der ÖVP sowie des Bundesrates Zelina.)

18.22


Präsidentin Ana Blatnik: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte.

 


18.22.51

Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Positiv zu erwähnen ist, dass zum Beispiel die Regelung he­rausgenommen worden ist, dass PensionistInnen, wenn sie länger als zwei Monate im Ausland sind, sich sozusagen bei der Versicherung, bei der PVA, abmelden müssen. Mit dieser Abmeldung ist auch einhergegangen, dass sie einige der Leistungen verlo­ren hätten. Das wurde herausgenommen, und das ist positiv anzumerken.

Was wir eher negativ betrachten und weshalb wir auch nicht unsere Zustimmung er­teilen werden, ist, dass das Rehabilitationsgeld ruhend gestellt wird, wenn den Anord­nungen der Krankenkasse nicht Folge geleistet wird. Das verschärft aus unserer Sicht die Maßnahmen für RehabilitationsgeldbezieherInnen, und das werden wahrscheinlich nicht wenige sein; ich denke, es werden einige Tausende Menschen davon betroffen sein. Deswegen werden wir dem unsere Zustimmung nicht erteilen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Bundesrates Längle.)

18.23


Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Saller. – Bitte.

 


18.24.06

Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Hause und vor den Bildschirmen! Das Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz beinhaltet mehrere Detailänderungen, die in der Gesamtheit als sehr positiv zu bewerten sind. Einige davon möchte ich kurz her­vorheben.

Besonders wichtig ist die Verbesserung bei der Anrechnung der Pflegejahre. Den Fo­kus auf pflegende Angehörige zu richten ist geradezu eine Verpflichtung, wenn wir wis­sen, dass ein großer Teil der Pflege in den Familien erfolgt. Bestmögliche Absicherung und bestmögliche Unterstützung müssen daher an erster Stelle stehen, insbesondere die Anpassung der Beitragsgrundlage für die Selbstversicherung an die geltende Bei­tragsgrundlage bei der Pflege naher Angehöriger. Es sind immerhin zirka 3 500 Väter und Mütter betroffen.

Weiters gibt es keine Meldepflicht für Pensionisten bei Auslandsreisen. Derzeit ruhen ja die Pensionsansprüche, wenn ein Pensionist mehr als zwei Monate im Ausland ist, außer es gibt die Zustimmung der Versicherungsanstalt oder bereits ein Übereinkom­men mit dem betreffenden Land. Also keine Meldepflicht, das ist auch neu.

 


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