BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 159

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Änderungen gibt es auch beim Bauern-Sozialversicherungsgesetz, auch diese sind zu begrüßen. Der Personenkreis zur Selbstversicherung bei der Unfallversicherung wird erweitert. Lebensgefährten oder Lebensgefährtinnen, die im Betrieb tätig sind und mit­arbeiten, sind jetzt auch mit dabei. – Ich glaube, das ist auch eine gute Sache.

Auch die Änderungen bei der Gewerblichen Sozialversicherung sind zu begrüßen. Es geht um eine flexiblere Gestaltungsmöglichkeit bei Unternehmerinnen und Unterneh­mern. So können ab 2016 Selbständige die Beitragsgrundlage hinaufsetzen lassen.

Diese Liste ließe sich fortsetzen.

Alles in allem ist dieses Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz eine sinnvolle und gu­te Sache – dir, Herr Minister, und deinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen herzlichen Dank dafür! – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.26


Präsidentin Ana Blatnik: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist ge­schlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

18.27.0528. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert wird (16. Novelle zum NVG 1972) (794/A und 429 d.B. sowie 9284/BR d.B.)

 


Präsidentin Ana Blatnik: Wir gelangen nun zum 28. Tagesordnungspunkt.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Wilhelm. Ich bitte um den Bericht.

 


18.27.28

Berichterstatter Richard Wilhelm: Werte Präsidentin! Werter Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Kon­sumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert wird (16. Novelle zum NVG 1972), liegt in schriftlicher Form auf.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsidentin Ana Blatnik: Danke vielmals, Herr Bundesrat, für die Berichterstattung.

Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

 


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