Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 und das Bankwesengesetz geändert werden (323 d.B. und 403 d.B. sowie 9271/BR d.B. und 9285/BR d.B.)
30. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Maß- und Eichgesetz geändert wird (273 d.B. und 404 d.B. sowie 9286/BR d.B.)
31. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits (272 d.B. und 405 d.B. sowie 9287/BR d.B.)
Präsidentin Ana Blatnik: Wir gelangen nun zu den Punkten 29 bis 31.
Bevor der Herr Berichterstatter den Bericht bringt, möchte ich mich von Herrn Bundesminister Hundstorfer verabschieden und ihm alles, alles Gute für Weihnachten und vor allem viel, viel Erfolg und Gesundheit im neuen Jahr wünschen. (Allgemeiner Beifall. – Bundesminister Hundstorfer: Danke! Ebenfalls alles Gute!)
Ich begrüße weiters Herrn Staatssekretär Mahrer recht herzlich. (Allgemeiner Beifall.)
Jetzt bitte ich Herrn Bundesrat Temmel um die Berichte.
Berichterstatter Walter Temmel: Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Der Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 und das Bankwesengesetz geändert werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme deshalb gleich zur Antragstellung.
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiters bringe ich den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Maß- und Eichgesetz geändert wird. Dieser liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor; ich komme deshalb gleich zur Antragstellung.
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Drittens: Der Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor; ich komme deshalb gleich zur Antragstellung.
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
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