BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 181

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Daher stimmen wir, stimmt unsere Fraktion der Novelle aus ganzem Herzen sehr ger­ne zu. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

19.54


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Grimling. – Bitte, Frau Kollegin.

 


19.54.24

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek! Sehr geehrter Herr Staatssekretär Mah­rer! Sehr geehrte Frau Bundesministerin für Inneres, auch herzlich willkommen! Ich se­he diesen Gesetzentwurf, diese Novellierung wirklich, wie es mein Vorredner gesagt hat, als Meilenstein an und möchte versuchen, auf die sachliche Ebene zurückzukom­men, was ja Kollege Jachs auch schon versucht hat.

Zum vorliegenden Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 und das Hoch­schulgesetz 2005 geändert werden, möchte ich Folgendes kurz ausführen: Dieses Ge­setzeswerk enthält zwei verschiedene Regelungsbereiche, aber mit teilweise übergrei­fenden Kooperationsbestimmungen.

Zum Hochschulgesetz 2005: Wir alle wissen, dass im Zusammenhang mit der laufen­den Diskussion um eine Neugestaltung unseres Bildungswesens die Ausbildung künfti­ger Pädagoginnen und Pädagogen ein bildungspolitisches Kernprojekt darstellt. Das Bundesrahmengesetz zur Neugestaltung der Ausbildung von Pädagoginnen und Päda­gogen wurde bereits 2013 beschlossen.

Die aktuelle Novelle zum Hochschulgesetz enthält nun die Verbesserung der Koope­rationsmöglichkeiten zwischen den Pädagogischen Hochschulen und den Universitä­ten und die organisatorische Weiterentwicklung der Pädagogischen Hochschulen.

Die Aufgaben der Organe der Pädagogischen Hochschulen sollen im Sinne der aktuel­len Anforderungen angepasst werden. Das Rektorat soll im Hinblick auf seine Verant­wortung im Bereich der Planung und Steuerung gestärkt und ein Hochschulkollegium eingeführt werden, das in wichtigen Belangen, zum Beispiel Satzung, Organisations­plan, zu befassen sein soll.

Die bisherige Studienkommission soll mit ihren Aufgaben in diesem Kollegialorgan auf­gehen.

Zum Universitätsgesetz 2002: Für die Novelle sind notwendige rechtliche Klarstellun­gen und gesellschaftliche Veränderungen ausschlaggebend. Auszugsweise möchte ich auf folgende Kernpunkte hinweisen:

die Verbesserung der Kooperationsmöglichkeiten zwischen Pädagogischen Hochschu­len und Universitäten im Bereich der Lehramtsstudien wird auch in diesem Gesetz fest­geschrieben;

Verankerung der Vereinbarkeit von Studium und Beruf, das hat auch mein Vorredner schon gesagt, für alle Universitätsangehörigen mit Betreuungspflichten für Kinder und pflegebedürftige Angehörige;

Rechtsklarheit zur Studieneingangs- und Orientierungsphase;

Festlegung eines mindestens 50-prozentigen Frauenanteils bei der Zusammensetzung von Kollegialorganen sowie Einführung eines Gleichstellungsplanes zusätzlich zum Frau­enförderungsplan;

Rahmenbedingungen für Bauvorhaben und für die Immobilienbewirtschaftung der Uni­versitäten.

Neben einer Reihe von weiteren Verbesserungen werden zahlreiche terminologische An­passungen vorgenommen.

 


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