Daher stimmen wir, stimmt unsere Fraktion der Novelle aus ganzem Herzen sehr gerne zu. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
19.54
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Grimling. – Bitte, Frau Kollegin.
19.54
Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek! Sehr geehrter Herr Staatssekretär Mahrer! Sehr geehrte Frau Bundesministerin für Inneres, auch herzlich willkommen! Ich sehe diesen Gesetzentwurf, diese Novellierung wirklich, wie es mein Vorredner gesagt hat, als Meilenstein an und möchte versuchen, auf die sachliche Ebene zurückzukommen, was ja Kollege Jachs auch schon versucht hat.
Zum vorliegenden Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 und das Hochschulgesetz 2005 geändert werden, möchte ich Folgendes kurz ausführen: Dieses Gesetzeswerk enthält zwei verschiedene Regelungsbereiche, aber mit teilweise übergreifenden Kooperationsbestimmungen.
Zum Hochschulgesetz 2005: Wir alle wissen, dass im Zusammenhang mit der laufenden Diskussion um eine Neugestaltung unseres Bildungswesens die Ausbildung künftiger Pädagoginnen und Pädagogen ein bildungspolitisches Kernprojekt darstellt. Das Bundesrahmengesetz zur Neugestaltung der Ausbildung von Pädagoginnen und Pädagogen wurde bereits 2013 beschlossen.
Die aktuelle Novelle zum Hochschulgesetz enthält nun die Verbesserung der Kooperationsmöglichkeiten zwischen den Pädagogischen Hochschulen und den Universitäten und die organisatorische Weiterentwicklung der Pädagogischen Hochschulen.
Die Aufgaben der Organe der Pädagogischen Hochschulen sollen im Sinne der aktuellen Anforderungen angepasst werden. Das Rektorat soll im Hinblick auf seine Verantwortung im Bereich der Planung und Steuerung gestärkt und ein Hochschulkollegium eingeführt werden, das in wichtigen Belangen, zum Beispiel Satzung, Organisationsplan, zu befassen sein soll.
Die bisherige Studienkommission soll mit ihren Aufgaben in diesem Kollegialorgan aufgehen.
Zum Universitätsgesetz 2002: Für die Novelle sind notwendige rechtliche Klarstellungen und gesellschaftliche Veränderungen ausschlaggebend. Auszugsweise möchte ich auf folgende Kernpunkte hinweisen:
die Verbesserung der Kooperationsmöglichkeiten zwischen Pädagogischen Hochschulen und Universitäten im Bereich der Lehramtsstudien wird auch in diesem Gesetz festgeschrieben;
Verankerung der Vereinbarkeit von Studium und Beruf, das hat auch mein Vorredner schon gesagt, für alle Universitätsangehörigen mit Betreuungspflichten für Kinder und pflegebedürftige Angehörige;
Rechtsklarheit zur Studieneingangs- und Orientierungsphase;
Festlegung eines mindestens 50-prozentigen Frauenanteils bei der Zusammensetzung von Kollegialorganen sowie Einführung eines Gleichstellungsplanes zusätzlich zum Frauenförderungsplan;
Rahmenbedingungen für Bauvorhaben und für die Immobilienbewirtschaftung der Universitäten.
Neben einer Reihe von weiteren Verbesserungen werden zahlreiche terminologische Anpassungen vorgenommen.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite