zwei Packungsgrößen für Zigaretten, nämlich eine 20er- und eine 25er-Packung, geben wird. Damit ist eine leichtere Vergleichbarkeit der Preise möglich. (Präsidentin Blatnik übernimmt wieder den Vorsitz.)
Meine Partei wird diesen Gesetzesbeschlüssen auf jeden Fall zustimmen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)
21.04
Präsidentin Ana Blatnik: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein 2. Abgabenänderungsgesetz 2014.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabakgesetz geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz betreffend die Ermittlung der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRBG) erlassen und das Nationalbankgesetz 1984, das Sanktionengesetz 2010 und das Devisengesetz 2004 geändert werden (350 d.B. und 435 d.B. sowie 9273/BR d.B. und 9296/BR d.B.)
Präsidentin Ana Blatnik: Wir gelangen nun zum 39. Tagesordnungspunkt.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Lampel. Bitte um den Bericht.
Berichterstatter Michael Lampel: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz betreffend die Ermittlung der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen erlassen und das Nationalbankgesetz 1984, das Sanktionengesetz 2010 und das Devisengesetz 2004 geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; daher komme ich gleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Ana Blatnik: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte in.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Pisec. Ich erteile es ihm.
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