BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 200

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21.07.11

Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich gehe gleich in me­dias res und komme zur Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite, die vielleicht besser genannt werden kann: Durchschnittsrendite aller gehandelten Staatsanleihen, denn da­rauf kommt es an.

Warum heißt das so? Warum wird das errechnet? – Weil es dafür keinen Markt gibt. Staatsanleihen sind praktisch das Produkt, mit dem sich der Staat refinanziert. Öster­reich mit diesen bekanntlich extrem hohen Staatsschulden von 260 Milliarden € muss jedes Jahr zig Milliarden Anleihenstückelungen begeben, emittieren. Die werden am Markt im Tenderverfahren von den Banken und von Fondsgesellschaften aufgesaugt. Warum aufgesaugt? – Weil Staatsanleihen nicht dem Basel-III-Kriterium unterliegen. Das heißt, sie müssen nicht mit Eigenkapital hinterlegt werden. Daher sind sie so be­liebt, werden aber nicht gehandelt, weil sie eigentlich uninteressant sind, weil sie am Boden liegen und wenig Substanz haben. Sie sind ganz niedrig verzinst, und Renditen sind schwer einzufahren, weil die EZB ja diese Niedrigzinspolitik, dieses Quantitative Easing verfolgt. Das ist der Hintergedanke.

Dieses Gesetz ist trotzdem ein Austriakum, weil diese Sekundärmarktrendite eigentlich international nicht üblich ist, die gibt es gar nicht. Das Wort gibt es auch nicht. Daher ist es kein Wunder, wenn man sich verhaspelt, weil es nicht en vogue ist. International ist der LIBOR für Geldmarktsätze null bis ein Jahr gültig und darüber hinaus die Kapital­marktsätze. Und so wird ein Kredit, so wird eine Rendite errechnet. Das ist internatio­nal üblich und auch vergleichbar. Was hier herauskommt ist ja dann nicht mehr ver­gleichbar. Es ist auch nicht ganz klar, warum ein auslaufendes Produkt – und das ist es, das ist die Sekundärmarktrendite – überhaupt noch von der Oesterreichischen Kon­trollbank zur Oesterreichischen Nationalbank verlagert wird. Mir kommt dieses Gesetz irgendwie so vor, als ob man krampfhaft versucht, der Oesterreichischen Nationalbank jetzt Kompetenzen zuzuschanzen, um diese riesengroße Mitarbeiteranzahl zu rechtfer­tigen, denn die Geldpolitik ist ja der Oesterreichischen Nationalbank (Bundesrat May­er: Du hast im Ausschuss nicht zugehört, Herr Kollege!)

Ich weiß, Geldpolitik ist ein schwieriges Thema für dich. Aber lass es dir erzählen! (Bun­desrat Mayer: Du hast im Ausschuss nicht zugehört! Die Experten haben hier etwas ganz anderes gesagt!) – Du hast gefragt, was die Rendite ist. Ich habe das ganz klar argumentiert. Das sind alte Verträge. Die Sekundärmarktrendite gibt es nicht mehr. Aber du kannst dich da gerne von Banken und vom Finanzmarkt beraten lassen, aber die Antworten kann ich dir jetzt schon geben. Ich glaube, die Antwort hat dir im Aus­schuss auch jeder gegeben, und du hast es so akzeptiert. Ein Widerspruch war von dir im Ausschuss nicht zu hören. Jetzt äußerst du vielleicht einen, weil du glaubst, es kommt coram publico gut an. – Nein, es kommt nicht gut an!

Staatsanleihen sind sicherlich eine Notwendigkeit, aber es gehört hier eine internatio­nale Regelung her, wie es üblich ist. Das ist hier nicht der Fall, und daher lehnen wir dieses Gesetz auch ab. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

21.09


Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Fetik. Ich erteile ihr dieses.

 


21.10.29

Bundesrätin Ilse Fetik (SPÖ, Wien): Frau Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme gleich Bezug auf die Ausführungen meines Vorredner. Ich habe hier eine völlig andere Meinung. Im vorliegenden Gesetz wird unter anderem ei­nerseits die für die Berechnung zuständige Stelle – aus meiner Sicht sinnvollerweise –


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