von der Oesterreichischen Kontrollbank auf die Oesterreichische Nationalbank geändert, und andererseits ist die bisher nicht mehr praxistaugliche Sekundärmarktrenditeberechnung abzulösen und durch eine Umlaufgewichtete Durchschnittsrenditeberechnung zu ersetzen, wobei diese neue Berechnungsmethodik sehr wohl auch den Diskussionen auf EU-Ebene bezüglich einer für 2015 geplanten Benchmark-Verordnung Rechnung trägt.
Wir brauchen diese Beschlussfassung für jene bestehenden Verträge, wie zum Beispiel Kreditverträge, wie zum Beispiel in- und ausländische Bankenanleihen, die nach wie vor auf die SMR referenzieren, und wir brauchen natürlich auch für bestimmte Emittentengruppen eine überleitende Korrekturfaktorenregelung. Das ist hier beinhaltet.
Dass in neuen Verträgen nicht mehr auf abgeleitete Referenzwerte Bezug genommen werden soll, sondern nur mehr auf Indikatoren, die internationalen Finanzmarktusancen entsprechen, und zwar mit dem Ziel der Erhöhung und der Vergleichbarkeit, ist evident und ist vorgesehen.
In diesem Sinne möchte ich für meine Fraktion bekanntgeben, dass wir dieser Regelung zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)
21.12
Präsidentin Ana Blatnik: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken erlassen wird, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, die Insolvenzordnung, das Übernahmegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz und das Stabilitätsabgabegesetz geändert werden sowie das Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz aufgehoben wird (361 d.B. und 437 d.B. sowie 9298/BR d.B.)
Präsidentin Ana Blatnik: Wir gelangen nun zum 40. Tagesordnungspunkt.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Lampel. Ich bitte um die Berichterstattung.
Berichterstatter Michael Lampel: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren im Bundesrat! Ich erstatte den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken erlassen wird, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, die Insolvenzordnung, das Übernahmegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz und das Stabilitätsabgabegesetz geändert werden sowie das Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz aufgehoben wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
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