BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 201

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von der Oesterreichischen Kontrollbank auf die Oesterreichische Nationalbank geän­dert, und andererseits ist die bisher nicht mehr praxistaugliche Sekundärmarktrendite­berechnung abzulösen und durch eine Umlaufgewichtete Durchschnittsrenditeberech­nung zu ersetzen, wobei diese neue Berechnungsmethodik sehr wohl auch den Dis­kussionen auf EU-Ebene bezüglich einer für 2015 geplanten Benchmark-Verordnung Rechnung trägt.

Wir brauchen diese Beschlussfassung für jene bestehenden Verträge, wie zum Bei­spiel Kreditverträge, wie zum Beispiel in- und ausländische Bankenanleihen, die nach wie vor auf die SMR referenzieren, und wir brauchen natürlich auch für bestimmte Emit­tentengruppen eine überleitende Korrekturfaktorenregelung. Das ist hier beinhaltet.

Dass in neuen Verträgen nicht mehr auf abgeleitete Referenzwerte Bezug genommen werden soll, sondern nur mehr auf Indikatoren, die internationalen Finanzmarktusan­cen entsprechen, und zwar mit dem Ziel der Erhöhung und der Vergleichbarkeit, ist evi­dent und ist vorgesehen.

In diesem Sinne möchte ich für meine Fraktion bekanntgeben, dass wir dieser Rege­lung zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

21.12


Präsidentin Ana Blatnik: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist ge­schlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

21.12.4640. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Ban­ken erlassen wird, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichts­behördengesetz, die Insolvenzordnung, das Übernahmegesetz, das Wertpapier­aufsichtsgesetz 2007, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz und das Stabilitätsabgabegesetz geändert wer­den sowie das Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz aufgehoben wird (361 d.B. und 437 d.B. sowie 9298/BR d.B.)

 


Präsidentin Ana Blatnik: Wir gelangen nun zum 40. Tagesordnungspunkt.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Lampel. Ich bitte um die Berichterstattung.

 


21.13.24

Berichterstatter Michael Lampel: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren im Bundesrat! Ich erstatte den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken erlas­sen wird, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, die Insolvenzordnung, das Übernahmegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Al­ternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz und das Stabilitätsabgabegesetz geändert werden sowie das Bankeninterventions- und -re­strukturierungsgesetz aufgehoben wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung.

 


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