Ich wünsche mir weniger Polemik und stattdessen mehr Sensibilität, die in einem Geschäftsbereich erforderlich ist, in dem das Produkt und die Dienstleistung Vertrauen ist und in dem zunehmend jene internationalen Unternehmen tätig sind, die Bankgeschäfte erfüllen, aber keine Banken sind. Ich denke da zum Beispiel an die Auswertung im digitalen Bereich, Apple, Google und so weiter, die da tätig sind.
Mit dem vorliegenden Gesetz werden weitere Schritte zur Umsetzung der Europäischen Bankenunion gesetzt. Es geht dabei unter anderem darum, dass auf Basis jährlich zu aktualisierender Pläne, die systemrelevante Institutionen hauptsächlich erstellen müssen, und durch erweiterte Kontroll- und vor allem frühe Eingriffsmöglichkeiten zu einem frühen Zeitpunkt Insolvenzen vermieden werden sollen. Das ist hier das Ziel, und ich denke, das ist auch richtig, damit Kunden geschützt, Steuerzahler nicht unnötig belastet werden und die Stabilität und Vertrauenswürdigkeit des Finanzwesens gewährleistet bleibt.
Damit wird auch ein Gesetz abgeschafft, nämlich das Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz aufgehoben, das wenig Wirksamkeit in der oben angeführten Zielsetzung, aber höhere Abwicklungsaufwände für die Institute mit sich gebracht hat.
Erhöhte Eigenmittelunterlegung, Abwicklungsfonds, EQR, Stresstests, Bankensteuer und so weiter sind viele Auflagen, die enormen Druck auf Kosten und Personal auslösen, die aber natürlich auch Einfluss auf die Kreditvergabe haben.
Wichtig ist aus meiner Sicht auch die eingeschränkte Möglichkeit des Zugriffs auf Ratings von Ratingagenturen.
Schlussendlich möchte ich noch erwähnen: Ich hoffe, dass die Finanzmarktaufsicht möglichst bald von der ihr im Rahmen dieses Gesetzwerdungsbündels eingeräumten Verordnungsermächtigung für eine vereinfachte Nachweisbestimmung bei Sparvereinen Gebrauch macht.
In diesem Sinne möchte ich für unsere Fraktion mitteilen, dass wir diesem Gesetzentwurf zustimmen werden. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
21.23
Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächster hat sich Herr Bundesrat Schreuder zur Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
21.23
Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Im Grunde genommen beschließen wir heute etwas sehr Großes und Wichtiges. Auch wenn man dagegen stimmen mag, sind wir uns, glaube ich, alle einig, dass eine Insolvenzregelung für Banken dringend notwendig ist.
Ich kann mich auch an viele Reden hier im Haus erinnern, in denen daran erinnert wurde – nicht nur von unserer Fraktion, das muss ich auch fairerweise sagen. Umso besser, dass das jetzt kommt.
Allerdings hätten wir uns vieles erspart, wenn wir dieses Gesetz schon viele Jahre gehabt hätten. Denn selbstverständlich muss es bei Banken so gehen, dass nicht zuerst der Steuerzahler und die Steuerzahlerin dran ist. So einfach ist es. So schwierig war es offenbar, das in ein Gesetz zu gießen.
Schade, dass man nicht früher draufgekommen ist, dass es notwendig ist, dass immer zuerst die Gläubiger und die Großgläubiger dran sind, wie bei jeder Insolvenz auch, und nicht die Steuerzahler von Anfang an einspringen können, nur weil sich eine Industrie so mächtig gemacht hat, dass sie unverzichtbar geworden ist.
Selbstverständlich – das wissen wir alle – kann es zu Momenten kommen, dass etwas zu retten ist. Wir wissen, dass es auch mit diesem Gesetz nicht so sein wird, dass ein Steuerzahler und eine Steuerzahlerin grundsätzlich nie mehr etwas zahlen werden.
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