BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 205

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Es ist wichtig, dass diese EU-Richtlinie kam, es ist wichtig, dass wir sie umsetzen. Aber ich betone schon einmal – und das haben sehr viele Politikerinnen und Politiker in die­sem Land, vor allem von den Grünen, immer wieder gesagt, schon viele Jahre –: Wir brauchen ein Abwicklungsrecht für die Banken, und man hätte natürlich nationalstaat­lich früher vorgehen können.

Seis drum, wir werden dem zustimmen. Es ist wichtig, dass es endlich geschieht. – Dan­ke schön. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

21.25


Präsidentin Ana Blatnik: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Brandstet­ter. – Bitte.

 


21.26.07

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Bundesräte! Ich werde mich entsprechend kurz fassen, denn ich weiß, es ist spät. Trotzdem möchte ich Ihnen sagen, dass ich heute unbe­grenzt Zeit habe und zur Verfügung stehe. Ich sage das vor allem deshalb, weil dies immer, wenn ich das sage, der Beschleunigung der Debatten dient. (Allgemeine Heiter­keit.) Ich weiß nicht, warum das so ist. Ich habe jedenfalls unbegrenzt Zeit.

Lassen Sie mich zu diesem Thema mit einem Zitat von Albert Einstein beginnen, der einmal gemeint hat:

„Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.“

Dieses Gesetz kommt jetzt, Gott sei Dank. Wir brauchen es dringend. Ich kann mich ei­gentlich nur dem anschließen, was auch zuletzt gesagt wurde.

Aber eigentlich möchte ich nur auf einen Punkt hinweisen, der sofort deutlich macht, warum wir dieses Gesetz in dieser Form brauchen. Wir haben ein gut funktionierendes Insolvenzrecht in Österreich, wirklich. Jedem ist klar, dass es ganz normale Unterneh­men gibt in Österreich, Durchschnittsunternehmen, für die dieses Insolvenzrecht bes­tens geeignet ist. Es ist aber auch jedem klar, dass Banken als Unternehmen eine ganz besondere volkswirtschaftliche Bedeutung haben. Das ist etwas Spezielles und braucht spezielle Regelungen.

In der konkreten Auswirkung sieht man es am besten daran, dass wir jetzt in Zukunft mit diesem speziellen Bankeninsolvenzrecht einen ganz entscheidenden Unterschied haben werden: Da werden dann nicht mehr Insolvenzrichter diese Verfahren abwickeln müssen, sondern das wird Sache der FMA sein, die natürlich für diese Zwecke auch ei­ne entsprechende Unabhängigkeit haben wird.

Das heißt, wir werden Spezialisten für die Abwicklung von Banken haben. Das ist das Neue. Da kann man es sich auch bildlich vorstellen. Das ist dann nicht mehr der Kon­kursrichter vom Gericht, sondern das ist wirklich ein Spezialteam der FMA, das dafür zuständig sein wird. Daran sieht man am besten, was sich hier künftig ändern wird.

Die zweite, ganz entscheidende Änderung ist natürlich bemerkenswert, nämlich dass wir in Zukunft auf Basis dieser Richtlinie der Europäischen Union – die wir bis Ende die­ses Jahres umzusetzen haben, deshalb war es ja hoch an der Zeit – eine angeordnete Gläubigerbeteiligung bei der Abwicklung von Banken haben werden, nämlich im Inter­esse der Steuerzahler nach geordneten Regeln, die jetzt europaweit einheitlich sein wer­den, und das macht absolut Sinn.

So gesehen kann ich wirklich nur sagen: Ich habe mich eigentlich sehr gefreut darüber, dass dieses Gesetz jetzt kommen wird. Es macht absolut Sinn, es ist etwas Spezielles


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