BundesratStenographisches Protokoll838. Sitzung / Seite 17

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Und das zweite Grundprinzip lernt man, wenn man in Organisationen wie der Sozial­versicherung tätig ist: Es ist viel wichtiger, das Richtige und nicht das Populistische zu tun. Aber für uns in der Politik ist es genauso wichtig, das Richtige am Schluss populär zu machen. Das ist unsere Aufgabenstellung und ich hoffe, dass der Finanzausgleich ein Beispiel dafür sein wird, dass wir diesen Weg gemeinsam beschreiten und zu guten Lösungen kommen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

9.37


Präsidentin Sonja Zwazl: Herr Bundesminister, recht herzlichen Dank für deine Aus­führungen. Sie weisen hoffnungsvoll in die Zukunft! Gerade von mir als Niederösterrei­cherin ein herzliches Dankeschön!

Wir gehen jetzt in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Krusche. Ich erteile es ihm und mache da­rauf aufmerksam, dass die Redezeit 10 Minuten beträgt. Ich bitte, sich auch daran zu halten.

 


9.37.45

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsident! Ich danke für den Hinweis. Herr Bundesminister! Meine Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher zu Hause! Ich bin vor dieser Sitzung gefragt worden, ob ich ein Pro- oder ein Kontra­redner bin, was mich etwas gewundert hat, weil ich mir gedacht habe, bei einer Erklä­rung des Finanzministers, wo es keine Abstimmungen gibt, ist diese Entscheidung schwer. Im Zweifelsfall entscheide ich mich aber natürlich immer für Kontra. (Allgemei­ne Heiterkeit. – Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Sehr „konstruktiv“!)

Ihre erste Aussage hat mir recht gegeben, als Sie gesagt haben, es ist etwas gelun­gen, nämlich den Finanzausgleich zu verlängern, also die bestehende Rechtslage qua­si fortzuschreiben. Das kann jetzt nicht stimmen. Damit haben Sie eigentlich gesagt, dass es gelungen ist, keine Reform zu machen, zumindest bis dato.

Sie haben dann den Weg skizziert, wie diese Reform Ihrer Meinung nach ausschauen soll, mit einem Zeitplan, den ich für sehr ambitioniert halte und hinsichtlich dessen ich jetzt schon zu prognostizieren wage, dass er nicht halten wird. (Zwischenruf des Bun­desrates Kneifel.)

Sie haben nämlich als ersten Punkt angeführt, dass die Harmonisierung der Haushalts­rechte eine wichtige Voraussetzung ist, um überhaupt an die entsprechenden Zahlen und Daten zu kommen. Da gebe ich Ihnen völlig recht. Auch ich bin der Überzeugung, dass diese Harmonisierung notwendig ist, bloß hat bis jetzt neben dem Bund, der das schon gemacht hat, nur die Steiermark heuer begonnen, das neue Haushaltsrecht – weg von der Kameralistik – umzusetzen. (Bundesrat Mayer: Wir haben das schon län­ger!) – Vorarlberg hat es auch. Da gibt es also noch sehr viel zu tun, und bis das auf die Gemeinden heruntergebrochen ist und bis wir hier Zahlen bekommen werden, ist das Jahr 2017 schon lange vorbei. Wenn wir das 2020 erreicht haben, dann können wir noch stolz darauf sein.

Sie haben auch die Steuerreform angesprochen. Es wäre jetzt verlockend, hier über die Steuerreform zu debattieren. Ich werde dieser Verlockung aber nicht erliegen, denn ich glaube, wir haben noch genügend Gelegenheit, über dieses Reförmchen, das sich da abzeichnet, in den nächsten Sitzungen zu diskutieren, da wir ja ab 17. März die Er­gebnisse vorliegen haben sollen.

Sie haben von Aufgabenkritik, Aufgabenorientierung, vom Subsidiaritätsprinzip und von den Zuständigkeiten in der Verantwortung gesprochen. Die Kette Aufgaben-, Ausga­ben- und Finanzierungsverantwortung ist mit dem letzten Punkt, nämlich der Finanzie­rungsverantwortung, erst – etwas kryptischer – in ihren Best-Practice-Beispielen mit


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