Berichterstatter Martin Preineder: Geschätzter Bundesrat! Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Jänner 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Gentechnikgesetz und das IVF-Fonds-Gesetz geändert werden.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. Februar 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Ich danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.
11.51
Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren im Saal und an den Bildschirmgeräten zu Hause! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute über das Fortpflanzungsmedizingesetz, über ein Gesetz, bei dem das Höchstgericht ein Urteil gesprochen hat. Und zwar hat der Verfassungsgerichtshof festgestellt, dass Ungleiches gleich zu behandeln ist, und hat daher Teile des Fortpflanzungsmedizingesetzes aufgehoben.
Was war der Auslöser? – Ein lesbisches Paar hat geklagt, dass es nicht in den Genuss der Fortpflanzungsmedizin kommen kann. Und es war nicht so, dass man da innegehalten hätte. Selbstverständlich muss man einem Höchstgerichtsurteil Folge leisten, das bekritteln wir nicht, aber wir bekritteln, dass hier nicht innegehalten wurde bei so einem wichtigen Gesetz, um wirklich darüber nachzudenken, was für ein Gesetz beschlossen werden soll und nach welchen ethischen und moralischen Grundsätzen dieses Gesetz beschlossen werden soll. Denn es kann nicht sein, dass wir ein Gesetz beschließen, nur weil es machbar ist. Es ist bei jedem Gesetz und gerade bei einem so wichtigen Gesetz, das den Menschen so tief greifend betrifft, nachzudenken und ordentlich zu diskutieren, ob das, was machbar ist, auch wirklich gewünscht ist. Aber Sie haben, wie Sie das so oft tun, in aller Eile und in aller Schnelligkeit ein Gesetz gebastelt, das jetzt so vorliegt, wie es eben vorliegt, und dem wir – das ist sicher keine Überraschung für Sie – ganz sicherlich nicht zustimmen werden.
Man muss schon auch beleuchten, was dazu führt, dass so ein Gesetz beschlossen wird. Wir leben heute in einer Welt der Beliebigkeit: Jeder darf alles, es ist alles erlaubt, es ist nichts verboten, und jeder darf das tun, was er will. Die ungeschriebenen Regeln – was man tut und was man nicht tut oder was man tun kann und was man nicht tun kann –, die zum Beispiel in meiner Kindheit noch gegolten haben, die gibt es einfach nicht mehr, die existieren nicht mehr, die sind abgeschafft worden.
Heute ist es so: Weite Teile der Gesellschaft müssen alles haben, und das jetzt, sofort und sogleich. „Geiz ist geil!“ und „Ich bin doch nicht blöd!“, Werbeslogans zweier großer Handelsketten, kennzeichnen das schon sehr. Bescheidenheit, Verzicht, Disziplin, Selbstbeschränkung und Verlässlichkeit sind scheinbar keine Tugenden, mit denen man heute noch Furore machen kann. Scheinbar deswegen, weil es meistens eine Minderheit ist, die sofort laut „Diskriminierung“ schreit, wenn ihr irgendetwas nicht passt, und die Medien, die da immer mit dabei sind und eines Sinnes sind, das willig aufgreifen und uns dann vorgegaukelt wird, das sei die Mehrheit, alle wollen das eigentlich. Aber das stimmt nicht. Und weil Sie der Überzeugung sind, dass alles, was machbar ist, auch getan werden muss, haben wir nun einmal dieses Gesetz.
Es ist aber so – und da bin ich wieder beim Ungleichen und beim Gleichen –, dass die Natur es nun einmal so eingerichtet hat, dass zur Zeugung eines Kindes ein Mann und
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