diagnostik mit einer schweren Zeit vergleicht, in der es, wenn ich Sie richtig verstanden habe, um bestimmte Kinder gegangen ist – die blauäugig und vielleicht blond sein sollten. – Das ist für mich inakzeptabel und das lehne ich wirklich strikt ab. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
Wer von uns kann oder darf werten, was er oder was sie bekommen darf, und was nicht? Wer hat das Recht dazu? Ich kann nicht werten, was mein Kollege Stadler macht. Ich bin für die Selbstbestimmung, dass jeder das macht und auch das machen darf und kann, was er oder sie will. Keiner soll irgendwie bevormunden und sagen, was zu machen ist und nicht zu machen ist, und jeder und jede soll freiwillig entscheiden, ob sie die Möglichkeit einer Präimplantationsdiagnostik macht und zulässt oder nicht.
Wenn man die Familie so darstellt, dass die beste Familie aus Vater, Mutter und Kind besteht, dann ist das noch immer kein Garantieschein, dass das Kindeswohl funktioniert. Bei einer Familie, wie Sie sie sich vorstellen – Vater, Mutter, Kind –, kann die Erziehung oder das Kindeswohl gut gehen oder auch nicht. Die Lebensformen haben sich wirklich verändert. Deshalb ist es praktisch ein Punkt dieses Beschlusses, dass man damit den gesellschaftlichen Entwicklungen und den aktuellen Gegebenheiten gerecht wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir SPÖ-Frauen haben immer die partnerschaftliche Erziehung verlangt. Schauen wir uns heute an, wie Sie sich vorstellen, wie in dieser Familie die partnerschaftliche Erziehung funktioniert: Noch immer sind es wir Frauen, die zum Großteil die Erziehung übernehmen, und noch immer haben sich nur wenige Väter – es hat sich schon etwas verändert – dazu bekannt, dass sie in Väterkarenz gehen. Ich möchte nicht noch einmal alles wiederholen. Ich kann zu 100 Prozent unterschreiben, was du (in Richtung Bundesrat Schreuder) gesagt hast, und auch alle von ÖVP und SPÖ. Ich möchte nur etwas ergänzen: Es geht nicht um Zwang, es geht um die Möglichkeit zu entscheiden – zu entscheiden, ob ich eine künstliche Befruchtung will, ja oder nein. Und ich glaube, das ist legitim, das ist ein großer Meilenstein zur Gleichbehandlung und praktisch auch eine Beseitigung der Diskriminierung.
Die Präimplantationsdiagnostik ist ja grundsätzlich verboten – das muss man ja auch sagen. Hier gibt es ja nur in Ausnahmefällen diese Möglichkeit, nämlich wenn ich drei Fehlgeburten gehabt habe, wenn ich eine Totgeburt habe oder zum Beispiel auch, wenn die große Gefahr einer Erbkrankheit besteht. Und da muss man sich schon fragen, was eine Erbkrankheit ist. Das ist nicht so ein kleine Beeinträchtigung, da geht es zum Beispiel um Hirnschäden, da geht es zum Beispiel um Schmerzen, die ein Kind aushalten muss, die medizinisch nicht mehr regelbar sind. Dabei geht es aber bitte nicht um die Frage wertes oder unwertes Leben. Es geht auch nicht um perfekt oder nicht perfekt, es geht nicht um Designerbabys und es geht hier bitte auch nicht um Ausselektieren. Es geht hier um Fragen, die schwerwiegend sind, um lebensbedrohliche Situationen, und jeder kann entscheiden, ob er das durchstehen kann oder nicht.
Dafür stehen wir und deswegen werde ich diesem Gesetz sehr gern zustimmen.
(Die Rednerin setzt ihre Ausführungen in slowenischer Sprache fort.)
Hvala, danke. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
12.52
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Tiefnig. – Bitte, Herr Kollege.
12.53
Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Auch von unserer Seite an die Frau Bundesminister Oberhauser sehr wohlwollende Genesungswünsche, dass sie die Wege, die sie vorgezeichnet hat, auch weiter fortsetzen kann.
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