regelt. Das ist doch etwas ganz Selbstverständliches, so wie es ein Gesetz gibt, das die Beziehungen zur Israelitischen Kultusgemeinde (neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth) oder zu den Protestanten regelt. Es gibt auch Konkordate, die der österreichische Staat mit dem Vatikan abschließt, um die Beziehungen zur katholischen Kirche zu regeln. Ja, es ist doch das tägliche Brot eines Kultusministers, dass er das macht! Das ist eine Selbstverständlichkeit.
Ich halte es für positiv, dass das geregelt ist, das ist besser, als wenn es ungeregelt bliebe. Es ist ein wichtiger, positiver Schritt. Ich gratuliere dem Ministerduo, dem Kultusminister Ostermayer und dem zuständigen Minister für Integration, Sebastian Kurz, zu diesem Entwurf. Ich glaube, dass das Bestand hat. Das zeigen ja auch die positiven Stimmen aus dem Ausland – es hat aufhorchen lassen, dass wir hier vorangehen, dass wir mit Mut und Klarheit diese Beziehungen neu nach den neuesten Standpunkten definieren.
Wer soll denn sagen, dass das über die Köpfe dieser Menschen islamischen Glaubens hinweg geschehen ist? Die Dachverbände haben dem Gesetz zugestimmt, sie haben dabei mitgewirkt. (Bundesrätin Mühlwerth: Das sind keine Dachverbände! Das sind selbsternannte !) Die Gespräche sind seit über drei Jahren (Bundesrätin Mühlwerth: Da brauchen sie ein Erfolgserlebnis!) im Gange. Diese hat Sebastian Kurz als Integrationsstaatssekretär vor drei Jahren begonnen und mit Minister Ostermayer gemeinsam fortgeführt und mit diesem Gesetzentwurf beendet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das neue Islamgesetz erneuert Österreichs Position als Vorreiter dieser Regelung mit dem Islam in ganz Europa. Das zeigen viele ausländische Stimmen, die sich zu Wort gemeldet haben.
Ich möchte auch mit einer Sache aufräumen, weil hier Schauermärchen von Dschihad, terroristischen Agitationen und was weiß ich erzählt worden sind: Das ist ein Gesetz, das die Beziehungen zu einer Religionsgemeinschaft regelt. (Bundesrätin Mühlwerth: Zu welcher?) Das ist kein Antiterrorgesetz, kein Gesetz gegen sozialen Missbrauch oder Korruption, das ist kein Sicherheitsgesetz – das ist ein Religionsgesetz. Deshalb sollten wir das auch so bewerten. (Beifall bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Dönmez.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gesetz bringt eine vollständige inhaltliche Neugestaltung, die Entwicklung eines Islams österreichischer Prägung. Darauf hat ein Staat ein Recht – ein säkularer Staat, ein liberaler Staat hat ein Recht darauf –, dass in seinem Bereich bestimmte Regeln eingehalten werden! Und das drückt dieses Gesetz aus, und es warnt alle davor, diese Regeln zu missbrauchen.
Die Menschenrechte sind erwähnt worden. Ja das ist doch eine Selbstverständlichkeit, bitte, das brauchen wir doch nicht extra zu betonen, dass wir uns den Menschenrechten in all ihren Spielarten – und natürlich auch mit allen Auswüchsen auf der Gegenseite – verpflichtet fühlen!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Islamgesetz sind Rechte auf der einen Seite für die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich verbunden und Pflichten auf der anderen Seite. Ich glaube, das ist wichtig, weil ich meine, dass dieses Gesetz auch einen wesentlichen Beitrag leisten kann zum besseren Zusammenleben von Gemeinschaften unterschiedlicher Volksgruppen oder von Menschen, die unterschiedliche Religionen ausüben. Und das ist doch unser ureigenstes Anliegen als Parlament und als gewählte Vertreter: etwas dazu beizutragen, dass dieses Zusammenleben in Zukunft besser gelingt. Das ist doch selbstverständlich! Insofern wird dieses Gesetz auch helfen, diese Probleme zu lösen, und ich glaube, dass diese Lösungen auch dazu beitragen, die Dialogbereitschaft, die Wertschätzung und die Strukturen in Österreich und in der Integration insgesamt zu unterstützen und zu fördern.
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