das weiß ich auch!), Herr Henhapel weiß es sicher, sowie die Föderation der Aleviten. Diese sind jetzt de facto illegal, so wie viele andere Vereine.
Mich haben viele E-Mails erreicht, in denen es hieß: Was sollen wir jetzt machen? Sollen wir uns selbst anzeigen? Wie gehen wir da vor? – Das heißt, durch dieses Gesetz sind viele Fragen aufgetaucht, die de facto unbeantwortet sind. (Bundesrat Perhab: Das müsst ihr euch selbst ausmachen!)
Wenn wir das Gesetz international und insbesondere im europäischen Raum bewerben und es richtungsweisend sein sollte, dann würde ich zumindest erwarten, dass man das umfassend betrachtet und nicht nur schnell durchpeitscht.
Die Argumente, die Kollegin Mühlwerth aufgegriffen hat, der Zwangsverheiratungen und Zwangsbeschneidungen – ja, die gibt es, natürlich gibt es sie, das wissen wir, wir sind ja nicht blind. Aber was es nicht gibt, ist, das mit religiösen Argumenten zu begründen und zu untermauern. Das finden Sie nirgends im Koran, dass das religiös legitimiert sein soll. Das sind kulturelle Auswüchse aus Afghanistan, Saudi-Arabien oder sonst woher, hat aber mit der Religion des Islams nichts zu tun. Und das muss man auch in aller Deutlichkeit sagen und festhalten. – Danke vielmals. (Beifall bei den Grünen.)
10.54
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Kneifel zu Wort. – Bitte.
10.54
Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Wir sind dabei, den Regierungsentwurf eines Islamgesetzes beziehungsweise eines Gesetzes, das die Beziehungen des österreichischen Staates zu den Angehörigen der islamischen Religion regeln soll, zu besprechen, zu beraten und zu beschließen.
Ich freue mich über den versöhnlichen Schluss meines Vorredners in seiner Stellungnahme, in der er gesagt hat: Das ist richtig, das Gesetz beschreitet gute Wege. Es tut mir leid, dass er es am Schluss verabsäumt hat, diesem Gesetz seine Zustimmung zu geben, denn das wäre eine konsequente und logische Handlung gewesen.
Dieses Gesetz ist höchst notwendig, denn das letzte und zugleich erste Islamgesetz wurde, wie schon gesagt worden ist, 1912 beschlossen. Es ist höchst notwendig, das Gesetz zu adaptieren, neu zu fassen und den neuen gesellschaftspolitischen und religiösen Strömungen Rechnung zu tragen.
Man kann da jetzt natürlich Wortklauberei betreiben und sagen: Der Islam ist Bestandteil Österreichs. (Bundesrätin Mühlwerth: Nein!) Wissen Sie, was Bestandteil Österreichs ist? – Der Großglockner, die Donau, der Dunkelsteinerwald, das Staatsgebiet insgesamt, das ist Bestandteil Österreichs. (Rufe bei der ÖVP: Vorarlberg! Salzburg! Burgenland!) – Vorarlberg natürlich, das Burgenland und alles dazwischen (allgemeine Heiterkeit – anhaltende Zwischenrufe), alles, was zwischen dem Bodensee und dem Neusiedler See liegt, ist wesentlicher Bestandteil Österreichs. (Bundesrätin Mühlwerth: Die Menschen!) – Ja, danke für den Hinweis, ich komme gerade dazu. Lassen Sie mich den Gedanken zu Ende führen!
Wir müssen zur Kenntnis nehmen – wir nehmen auch zur Kenntnis –, dass es in Österreich mehr als 500 000 Menschen, Persönlichkeiten, Individuen, Angehörige und Staatsbürgerinnen und Staatsbürger islamischen Glaubens gibt. Wer soll denn das in dieser Republik leugnen? Das ist doch eine allgemein anerkannte Tatsache! (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.)
Diese Menschen haben eben ihren Glauben, und dieser wird – so wie andere Religionsgemeinschaften die Beziehungen zum Staat regeln – in Form dieses Gesetzes ge-
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