BundesratStenographisches Protokoll839. Sitzung / Seite 35

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das weiß ich auch!), Herr Henhapel weiß es sicher, sowie die Föderation der Aleviten. Diese sind jetzt de facto illegal, so wie viele andere Vereine.

Mich haben viele E-Mails erreicht, in denen es hieß: Was sollen wir jetzt machen? Sol­len wir uns selbst anzeigen? Wie gehen wir da vor? – Das heißt, durch dieses Gesetz sind viele Fragen aufgetaucht, die de facto unbeantwortet sind. (Bundesrat Perhab: Das müsst ihr euch selbst ausmachen!)

Wenn wir das Gesetz international und insbesondere im europäischen Raum bewer­ben und es richtungsweisend sein sollte, dann würde ich zumindest erwarten, dass man das umfassend betrachtet und nicht nur schnell durchpeitscht.

Die Argumente, die Kollegin Mühlwerth aufgegriffen hat, der Zwangsverheiratungen und Zwangsbeschneidungen – ja, die gibt es, natürlich gibt es sie, das wissen wir, wir sind ja nicht blind. Aber was es nicht gibt, ist, das mit religiösen Argumenten zu begründen und zu untermauern. Das finden Sie nirgends im Koran, dass das religiös legitimiert sein soll. Das sind kulturelle Auswüchse aus Afghanistan, Saudi-Arabien oder sonst wo­her, hat aber mit der Religion des Islams nichts zu tun. Und das muss man auch in al­ler Deutlichkeit sagen und festhalten. – Danke vielmals. (Beifall bei den Grünen.)

10.54


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Kneifel zu Wort. – Bitte.

 


10.54.34

Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Wir sind dabei, den Regierungsentwurf eines Islamgesetzes beziehungsweise eines Gesetzes, das die Beziehungen des österreichischen Staates zu den Angehörigen der islami­schen Religion regeln soll, zu besprechen, zu beraten und zu beschließen.

Ich freue mich über den versöhnlichen Schluss meines Vorredners in seiner Stellung­nahme, in der er gesagt hat: Das ist richtig, das Gesetz beschreitet gute Wege. Es tut mir leid, dass er es am Schluss verabsäumt hat, diesem Gesetz seine Zustimmung zu geben, denn das wäre eine konsequente und logische Handlung gewesen.

Dieses Gesetz ist höchst notwendig, denn das letzte und zugleich erste Islamgesetz wurde, wie schon gesagt worden ist, 1912 beschlossen. Es ist höchst notwendig, das Gesetz zu adaptieren, neu zu fassen und den neuen gesellschaftspolitischen und reli­giösen Strömungen Rechnung zu tragen.

Man kann da jetzt natürlich Wortklauberei betreiben und sagen: Der Islam ist Bestand­teil Österreichs. (Bundesrätin Mühlwerth: Nein!) Wissen Sie, was Bestandteil Öster­reichs ist? – Der Großglockner, die Donau, der Dunkelsteinerwald, das Staatsgebiet ins­gesamt, das ist Bestandteil Österreichs. (Rufe bei der ÖVP: Vorarlberg! Salzburg! Bur­genland!) – Vorarlberg natürlich, das Burgenland und alles dazwischen (allgemeine Hei­terkeit – anhaltende Zwischenrufe), alles, was zwischen dem Bodensee und dem Neu­siedler See liegt, ist wesentlicher Bestandteil Österreichs. (Bundesrätin Mühlwerth: Die Menschen!) – Ja, danke für den Hinweis, ich komme gerade dazu. Lassen Sie mich den Gedanken zu Ende führen!

Wir müssen zur Kenntnis nehmen – wir nehmen auch zur Kenntnis –, dass es in Öster­reich mehr als 500 000 Menschen, Persönlichkeiten, Individuen, Angehörige und Staats­bürgerinnen und Staatsbürger islamischen Glaubens gibt. Wer soll denn das in dieser Republik leugnen? Das ist doch eine allgemein anerkannte Tatsache! (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.)

Diese Menschen haben eben ihren Glauben, und dieser wird – so wie andere Reli­gionsgemeinschaften die Beziehungen zum Staat regeln – in Form dieses Gesetzes ge-


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