BundesratStenographisches Protokoll839. Sitzung / Seite 46

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Touristinnen?) – Ich habe es Ihnen gerade erklärt: Man kann mit der Frau gar nicht spre­chen, weil der Mann das nicht zulässt.

Zum Kollegen Efgani Dönmez möchte ich Folgendes sagen: Sie haben vorhin über Lai­zismus gesprochen. Das ist prinzipiell eine gute Sache. Wie wir wissen, ist das die Trennung von Staat und Religion. In Westeuropa nennt man das Säkularisation. Der damals nach meiner Meinung sehr fortschrittliche Staatsmann Mustafa Kemal Atatürk hat auch die „sechs Pfeile“ des neuen türkischen Staatswesens eingeführt. Man muss aber schon auch dazusagen, dass gerade Mustafa Kemal Atatürk sich sehr wohl total nach westlichen Prinzipien ausgerichtet hat. Es gab dann zum Beispiel auch Hutverbo­te – das Tragen des Fes – und Kopftuchverbote. Das hat gezeigt, dass die damals neu gegründete Türkei in eine absolut westlich aufgeklärte Richtung gegangen ist.

Heute hat sich dieses Bild leider Gottes gewandelt, und es geht eigentlich wieder in die Richtung, die wir nicht haben wollen. Es geht dorthin, wie es damals vor 200 bezie­hungsweise 300 Jahren war. Somit ist dies ein Rückschritt.

Ich muss noch etwas betonen, Herr Kollege Schennach: Schauen wir uns in ein paar Jahren an, wie sich das entwickelt – dann werden wir höchstwahrscheinlich wieder hier stehen und über dieses unsinnige Gesetz sprechen! (Beifall bei der FPÖ.)

11.43

11.43.10

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 25. Feb­ruar 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die äußeren Rechtsverhältnisse islamischer Religionsgesellschaften erlassen wird.

Es liegt ein Antrag der Bundesrätin Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Ein­spruch zu erheben.

Es ist hiezu eine namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen.

Ich gehe daher so vor.

Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführerin in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“ – ist gleich Ein­spruch – oder „Nein“ – ist kein Einspruch. Ich bitte um deutliche Wortmeldung.

Ich ersuche nunmehr die Schriftführung um den Aufruf der Bundesräte und Bundesrä­tinnen in alphabetischer Reihenfolge.

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(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Junker geben die Bundesrätinnen und Bundesräte ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)

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Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich unterbreche zur Auszählung der Stimmen kurz die Sitzung.

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