BundesratStenographisches Protokoll839. Sitzung / Seite 91

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man da an Beispiele, wo das nicht gegeben war, wie zum Beispiel bei einer großen Gewerkschaftsbank, et cetera, gab es da schon einiges an Fortschritt.

Dieser Ansatz allerdings, dass man sich selbst erneuert, hat natürlich etwas Kritisches gehabt, das ist gar keine Frage, und das ist natürlich immer die Thematik bei Bundes­beteiligungen: Wer ist der Eigentümervertreter, und wie regelt man das? Letztendlich gibt es beim Bundeseigentum nicht einen Eigentümer, der vertreten kann, sondern nur einen Eigentümervertreter, der solche Aufgaben wahrnimmt.

Das hat in den letzten zehn Jahren sicherlich nicht nur schlecht funktioniert, es hat ja doch ein Privatisierungsvolumen von über 6 Milliarden € gegeben. Es waren sehr er­folgreiche Privatisierungen und weniger erfolgreiche Privatisierungen dabei, aber wenn man es in einem europäischen Konnex sieht und auch generell volkswirtschaftlich be­trachtet, denke ich, dass das Thema Privatisierung, Markt voranzutreiben in vielen Be­reichen mit Sicherheit richtig war.

Ich möchte ein Beispiel als Aushängeschild bringen, das ursprünglich nicht das Thema der ÖIAG war: Wir alle wissen, wie viel Geld wir in den siebziger, achtziger Jahren in der Voest verbrannt haben. Sieht man im Vergleich dazu, wie die voestalpine heute da­steht, dann lässt sich an diesem Unterschied schon einiges ermessen. Ich glaube, die machen heute über 40 Milliarden Umsatz und sind ein Unternehmen – da bin ich mir nicht sicher bei dieser Zahl, es sind, glaube ich, über 40 000 Mitarbeiter, aber die heu­tige ÖIAG macht mit ihren drei Unternehmen noch immer ungefähr 40 Milliarden Um­satz –, das auch weiterhin vernünftig gemanagt werden wird.

Ich möchte daher ganz klar sagen, dass es wichtig ist, dass es bezüglich Eigentümer­vertretern völlige Transparenz gibt. Es gibt, Herr Kollege Krusche, keine Personen, die für sich selbst Objekte sind. Es wird immer Personen geben, die zu einer Partei ge­hören oder vielleicht auch eine politische Meinung haben. Aber wesentlich ist, dass man weiß, wer diese Personen sind, warum sie dort hinein berufen wurden, und dass der Finanzminister als Eigentümervertreter in diesem Konstrukt die Verantwortung trägt und er diese Eigentümervertretung auch wahrnehmen kann, indem er sich an seinen Generalsekretär wenden kann.

Auch die Bestellung der Aufsichtsräte erfolgt dann ja nicht im Geheimen, sondern trans­parent, und man wird dabei selbstverständlich darauf schauen, dass es sich um kom­petente Persönlichkeiten handelt.

Da der Finanzminister von der grundsätzlichen Ausrichtung her die Verantwortung da­für trägt, wie es mit den österreichischen Industrieunternehmen weitergeht, haben na­türlich auch Sie die Möglichkeit, im parlamentarischen Raum entsprechende Erkundun­gen darüber einzuholen, wie die Strategie aussieht.

Dass man in einer Situation, in der es sich eigentlich nur mehr um eine Mehrheitsbe­teiligung handelt – es handelt sich ja nur mehr bei der Post um eine Mehrheitsbeteili­gung, bei der OMV und der Telekom sind es ja Minderheitsbeteiligungen –, eine schlan­ke Form gewählt hat, ist, glaube ich, effizient. Ich glaube nicht, dass es für das Beteili­gungsmanagement dieser drei Unternehmen unter den gegebenen Umständen, wo es auch bei zweien Syndikatsverträge gibt, notwendig ist, dass man eine besonders auf­wändige, große Beteiligungsmanagementstruktur aufbaut.

Das sind die Gründe, warum unsere Fraktion diesem Gesetz sehr gerne zustimmen wird. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

14.51


Präsidentin Sonja Zwazl: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Dr. Reiter. – Bitte.

 


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