14.51
Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Frau Präsidentin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Ich möchte vorausschicken, dass wir schon auch der Meinung sind, dass die ÖIAG, die jetzt zur ÖBIB wird – phonetisch ist das kein Gewinn, denke ich mir –, nach wie vor wichtig für den Standort Österreich ist, für die Arbeitsplätze und so weiter.
Die Geschichte war immer wieder turbulent und geprägt von stetigem Wandel, die Privatisierungen waren teilweise erfolgreich, aber nicht immer rühmlich. Sie war auch immer, und ist es wahrscheinlich nach wie vor, Spiegel der politischen Verhältnisse. Jetzt ist also wieder ein Wandel angesagt. Man muss schon sagen, dass diese Aufsichtsratskonstruktion vielleicht doch etwas absurd war und von einer versuchten Entpolitisierung zu einer gewissen Erstarrung geführt hat, die nicht mehr aufzulösen war.
Eine Änderung ist also sicherlich notwendig, warum aber das Pendel jetzt wieder so weit zurückschwingen muss, ist uns nicht klar und einsichtig. Dass der Eigentümer, also die Republik Österreich, die Interessen wahrnehmen können muss, ist klar. Es ist auch klar, dass die sehr lebhaften Debatten, wenn man es so formulieren will, große Nachteile für die börsennotierten Unternehmen hatten und wahrscheinlich auch noch immer haben und dass jetzt ein Schlusspunkt gesetzt beziehungsweise eine Veränderung vorgenommen werden muss.
Das, was jetzt vorliegt, ist aber sicher nicht der Weisheit letzter Schluss. Es wird die Situation nur etwas verbessern, da es jetzt möglich ist, im April Aufsichtsräte entsprechend zu nominieren. Ein Nachteil dieser Eile, in der das alles passiert, ist folgender: Das Ganze ist ohne Begutachtung gelaufen und wurde durchgepeitscht.
Wir werden das ablehnen, und ich möchte die Gründe dafür noch darlegen: Staatseigene Unternehmensbeteiligungen unterscheiden sich natürlich grundlegend von Unternehmen im Privateigentum – eben dadurch, dass die Bürger, die Miteigentümer, ein Anrecht auf eine ziel- und aufgabenorientierte und transparente Unternehmensführung innerhalb eines verbindlichen gesetzlichen Rahmens haben.
So steht es auch im Regierungsprogramm. Da steht ganz klar, und ich zitiere wörtlich:
„Aufgrund der internationalen Entwicklung ist eine strategische Neuausrichtung und damit verbunden eine Änderung des ÖIAG-Gesetzes notwendig. Ziel ist eine ganzheitliche Ausrichtung der Beteiligungen des Bundes, insbesondere hinsichtlich der Aufgabenstellung und der Wahrnehmung der Eigentümerinteressen.“
Davon ist in dem vorliegenden Gesetz nichts zu finden. Es gibt dazu auch klare Handlungsempfehlungen vonseiten der OECD: die Leitsätze zur Corporate Governance in staatseigenen Unternehmen aus dem Jahr 2006, und die finden sich im vorliegenden Regelwerk kaum wieder. Zum Beispiel fehlen klar strukturierte und transparente Verfahren für die Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern in Unternehmen.
Das heißt, es besteht die Gefahr – und ich halte es in diesem Zusammenhang auch für ein Problem, wenn das auch nur ein Gerücht ist –, dass es Versorgungsposten bleiben. Das Problem mit der Cooling-off-Phase, die fehlt – wie schon diskutiert wurde –, ist in diesem Zusammenhang auch zu erwähnen. Ich denke, das ist auch für die entsprechenden Aufsichtsräte keine gute Ausgangsposition.
Es sollte eine Politik – das ist in den Corporate Governance-Richtlinien festgehalten – für staatliche Unternehmensbeteiligungen ausgearbeitet und veröffentlicht werden, die insgesamt verfolgten Ziele staatlichen Unternehmenseigentums, die Rolle des Staates bei der Leitung und Kontrolle und die Umsetzung dieser Zielsetzungen sollten definiert werden. Es geht nicht darum, dass Parlamentarier entsprechende Anfragen an den Finanzminister bezüglich der Zielausrichtung stellen können, sollen, müssen, sondern diese Ziele sollten entsprechend in einem Regelwerk, in einem Gesetz definiert werden.
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