BundesratStenographisches Protokoll840. Sitzung / Seite 10

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Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Oster­mayer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Schönen gu­ten Morgen! Zur Anfrage selber: Wir haben im Regierungsprogramm bereits vorgese­hen, dass wir im Vergaberecht Maßnahmen setzen wollen, die auch in Richtung Stär­kung des Bestbieterprinzips gehen.

Wir haben mit den Sozialpartnern, ganz stark voran mit den Baupartnern, wie sie sich nennen – also Gewerkschaft Bau-Holz einerseits und die Vertretung der Baugewerbe in der Innung andererseits –, intensive Gespräche geführt. Wir haben auch mit den Ländern Gespräche geführt, die ja auch von dem Thema betroffen sind. Es hat gestern noch ein abschließendes Gespräch gegeben – mit dem Ziel, dass wir diese Woche noch mit einer Novelle zum Bundesvergabegesetz in Begutachtung gehen.

Der Kerninhalt, um es ganz kurz zu sagen, sind einige Punkte.

Das eine ist: mehr Transparenz bei Sub- und Sub-Sub-Sub-et-cetera-Unternehmen. Das heißt, eine Änderung von Subunternehmen ist in Zukunft nur mehr mit Zustim­mung des Auftraggebers möglich.

Der zweite Punkt ist die Verpflichtung für Auftraggeber, Abfragen beim Kompetenz­zentrum für Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfung durchzuführen, mit der Konse­quenz, dass ein Ausschluss vom Vergabeverfahren notwendig ist, wenn Verstöße ge­gen dieses Gesetz vorliegen.

Und das Dritte: Durch die Stärkung des Bestbieterprinzips, auch durch die Möglichkeit, dass man auch bei größeren Aufträgen Kleinlose ausschreiben und vergeben kann, soll insgesamt eine Stärkung des österreichischen Arbeitsmarktes in diesem Bereich, im Bereich der Bauwirtschaft, erfolgen. Das soll als zusätzliche Maßnahme gegen Lohn- und Sozialdumping vorgenommen werden und wird auch, wie ich überzeugt bin, zu einem Erfolg führen.

Also zu Ihrer Frage sozusagen als knappe Antwort: ja.

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): In welchen Fällen soll das Bestbieterprinzip verpflichtend vorgesehen werden?

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Oster­mayer: Danke für die Frage. Es ist natürlich eine – wie ich es auch aus meiner frühe­ren beruflichen Tätigkeit kenne – relativ komplexe Frage, wie man das Bestbieterprin­zip anwendet, da man mehrere Punkte mitberücksichtigen muss.

Man muss es in einer Form gestalten, dass es nicht zu einer extremen Verkomplizie­rung des Vergabevorgangs führt, zu einer Verzögerung des Vergabevorgangs führt, zu extremen Kostensteigerungen führt. Wir haben uns daher genau überlegt, wo wir wol­len, dass das Bestbieterprinzip Anwendung findet.

Ein Hauptanwendungsbereich sind geistige Dienstleistungen, die Frage zum Beispiel von Planungsleistungen, von Architekturleistungen.

Der zweite Bereich ist dort, wo Alternativangebote zugelassen werden, also wenn man zum Beispiel ein bestimmtes Heizsystem oder Kühlsystem bei Gebäuden vorsieht, aber Ersatz- oder Alternativlösungen zulässig sind.

Der dritte Bereich ist dort, wo man in funktionale Leistungsbeschreibungen geht, also wo man sagt, ich will eine bestimmte Ausstattung, eine bestimmte Funktionalität ha­ben, also zum Beispiel eine Beleuchtung von Büroräumlichkeiten in einem bestimmten Ausmaß oder das Ersetzen von bisherigen Beleuchtungen durch ökologischere Be­leuchtungssysteme.

 


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