BundesratStenographisches Protokoll840. Sitzung / Seite 11

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Der vierte Bereich ist dort, wo Gesamtpreise aufgrund von Komplexitäten der Aus­schreibung – Tunnelbau beispielsweise – in der Form nicht dargestellt werden können, wo man also auch die Qualität, auch die Dauer, die Betriebskosten und so weiter mit­berücksichtigt. Das Gleiche gilt zum Beispiel, wenn es komplexe Dienstleistungen sind, wo man mit unterschiedlichen Lösungen zum gleichen Ergebnis, also zur gleichen Funktionalität kommen kann.

Der wesentliche Punkt ist, dass ermöglicht wird, dass diese Bereiche als zusätzliche Zuschlagskriterien in der Ausschreibung schon berücksichtigt werden können und nicht der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist.

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Mayer.

 


Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Minister! Erfreulicher­weise wurde ja die Schwellenwerteverordnung um zwei Jahre verlängert, was ich für eine sehr gute Maßnahme der Regierung halte. In diesem Zusammenhang ist für mich auch wichtig: Wie sehen Sie die Möglichkeiten bei dieser Novelle, dass unsere KMUs verstärkt zu den so wichtigen öffentlichen Aufträgen kommen können?

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Oster­mayer: Zum einen war die Überlegung dahinter, dass es durch diese grundsätzlichen Regelungsinhalte, die ich schon genannt habe – also beispielsweise die vollständige Transparenz der Sub-, Sub-Sub-und-so-weiter-Unternehmen –, und durch den Um­stand, dass nur mehr mit Zustimmung des Auftraggebers gewechselt werden kann, zu einer Stärkung kommt.

Der zweite Punkt ist, dass das Bestbieterprinzip, das ich gerade erläutert habe, zu ei­ner Stärkung führt. Und der dritte Punkt ist natürlich die Frage Lohn- und Sozialdum­ping-Bekämpfung, dass das letztendlich auch zu einer Bevorzugung österreichischer KMUs führen wird.

Das war auch einerseits die Intention in der Vereinbarung, die wir schon im Regie­rungsabkommen getroffen haben, und das war natürlich auch die Intention der Bau­partner, die ich vorher schon erwähnt habe, dass wir auch die kleinteiligere Struktur des Baugewerbes in Österreich stärken wollen. Ich glaube und bin überzeugt, dass wir das mit dieser Gesetzesnovelle auch erreichen können.

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Mühlwerth.

 


Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Minister! An sich kann ich mir das gar nicht vorstellen, dass es bei der Bundesvergabe Lohn- und So­zialdumping geben soll, da ich davon ausgehe, dass man sich die Unternehmen und deren Subunternehmen genau anschaut – aber es scheint doch vorgekommen zu sein, sonst müsste das jetzt nicht extra angeführt werden.

Daher die Frage: Was konkret wird gemacht, um ein eventuelles Lohn- und Sozial­dumping hintanzuhalten beziehungsweise zu vermeiden?

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Oster­mayer: Der Auftraggeber muss, wie ich vorher schon gesagt habe, beim zentralen Re­gister des Kompetenzzentrums für Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfung anfragen, und wenn dort ein Bieter aufscheint als jemand, der gegen das Lohn- und Sozialdum­ping-Bekämpfungsgesetz verstoßen hat, wird der Bieter vom öffentlichen Vergabever­fahren ausgeschlossen.

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Dönmez.

 


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