BundesratStenographisches Protokoll840. Sitzung / Seite 12

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Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Guten Morgen, Herr Minis­ter! Meine Frage: Welche Experten ziehen Sie neben den Sozialpartnern noch hinzu?

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Oster­mayer: Sie meinen jetzt bei der Erarbeitung des Gesetzes? (Bundesrat Dönmez: Bei der Bekämpfung des Sozialdumpings!) – Es gibt einerseits dieses Kompetenzzentrum für Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfung. Das gibt es ja schon auf Basis des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes, das vor einigen Jahren erlassen und inzwi­schen auch novelliert wurde.

Was wir jetzt machen, ist eine Novelle des Bundesvergabegesetzes, wo wir an dieses Instrumentarium anknüpfen und wo wir dieses Instrumentarium, das es schon gibt, nüt­zen wollen, indem wir festlegen – wenn Sie es denn letztendlich nach dem Begutach­tungsverfahren und so weiter auch beschließen –, dass Unternehmen, die in diesem Kompetenzzentrum als Unternehmen aufscheinen, die gegen das Lohn- und Sozial­dumpinggesetz verstoßen haben, vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Wenn sich also jemand bewerben würde und – angenommen – den Zuschlag bekom­men würde, aber diesen Makel hätte, dann wäre das ein Ausschließungsgrund.

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Wir gelangen nun zur zweiten Anfrage, 1856/M-BR/2015; das ist jene des Herrn Bundesrates Kneifel. – Bitte.

 


Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Bundesminis­ter! Die Bundesregierung hat sich im aktuellen Arbeitsprogramm im Kapitel „Staatsre­form und Demokratie“ unter anderem dazu bekannt, bestehende Zustimmungsrechte von Bund und Ländern zu entflechten. Dies betrifft insbesondere die Zustimmungs­rechte bei Änderungen der Geschäftseinteilungen, bei Grenzänderungen beziehungs­weise Änderungen der Bezirksgerichtssprengel.

Ich erlaube mir, die Frage zu stellen, wie weit die Verhandlungen Ihrerseits mit den Bundesländern in dieser Frage gediehen sind.

1856/M-BR/2015

„Wann werden Sie dem Parlament entsprechende Vorschläge zum Entfall bestehender Zustimmungsrechte von Bund und Ländern – wie im Arbeitsprogramm der Bundesre­gierung vorgesehen – vorlegen?“

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Oster­mayer: Herr Bundesrat, wir haben uns das im Regierungsprogramm vorgenommen, wie Sie richtig gesagt haben, wir haben dort auch das Thema Föderalismus drinstehen, wobei allerdings festgelegt wurde, dass es auf parlamentarischer Ebene abgehandelt werden soll, und wir uns sozusagen verpflichtet haben, als Bundeskanzleramt/Verfas­sungsdienst mit entsprechender Expertise zur Verfügung zu stehen.

Zur Frage der Zustimmungsrechte muss man sagen, dass wir einige Punkte in der letz­ten Legislaturperiode bereits geändert haben, wo wir wechselseitige Zustimmungs­rechte abgebaut haben. Jetzt haben wir einen entsprechenden Entwurf erarbeitet, den es auch schon eine gewisse Zeit gibt, in dem wir Geschäftseinteilungsänderungen bei den Ämtern der Landesregierungen, Bestellungen von LADs, also Landesamtsdirekto­ren, -direktorinnen, und die Änderung von Bezirks- und Gemeindegrenzen ausnehmen.

Umgekehrt haben wir vorgesehen, dass die Zustimmungsrechte bei den Grenzen von Gerichtssprengeln geändert werden sollen. Der Entwurf ist mit dem Koalitionspartner an sich vorbesprochen. Es hat bestimmte Gründe gegeben, warum er noch nicht in Be-


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