BundesratStenographisches Protokoll840. Sitzung / Seite 21

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Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Oster­mayer: Herr Bundesrat, ich hatte bisher ein Gespräch mit Herrn Bischof Bünker, und ich werde demnächst weitere Gespräche führen. Ausgangspunkt ist natürlich, dass die evangelischen Kirchen Initiativen ergreifen, womit sie bereits begonnen haben. Dem­nächst werden wir mit Bischof Bünker – der da federführend tätig ist – wieder darüber sprechen, wie man kooperieren kann und wie der Bund, die Bundesregierung da Un­terstützung geben kann.

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Wir kommen nun zur 5. Frage, 1860/M-BR/2015; das ist je­ne der Bundesrätin Fetik. – Bitte.

 


Bundesrätin Ilse Fetik (SPÖ, Wien): Herr Bundesminister, Sie haben eine Novelle zum Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz initiiert und umgesetzt und damit zur Verbesserung der sozialen Lage von Kunstschaffenden beigetragen.

Können Sie für uns konkretisieren, in welcher Form das erfolgt ist – die Verbesserung, meine ich, nicht die Initiierung –?

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Die schriftlich eingereichte Anfrage, 1860/M-BR/2015, hat folgenden Wortlaut:

„Welche Neuerungen bzw. Ausweitungen haben Sie in der Novelle zum Künstlersozial­versicherungsfonds-G umgesetzt und damit zur Verbesserung der sozialen Lage von Kunstschaffenden beigetragen?“

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Präsidentin Sonja Zwazl: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Oster­mayer: Ich könnte auch erklären, wie es zur Initiative gekommen ist. Wir haben uns im Dialog mit Künstlerin, Künstlerinnen, Kunstschaffenden und mit Kunstvermittlern aus­einandergesetzt und uns angehört, wo der Schuh drückt. Ausgehend davon wurde dann überlegt – auch vor dem Hintergrund, dass kein zusätzliches Bundesbudget für den Kunst- und Kulturbereich vorhanden ist –, was insgesamt an Rahmenbedingungen verbessert werden kann.

Eine Überlegung war, dass wir im Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz Erleichte­rungen für den Zugang zu diesen Mitteln, also zur Unterstützung des Sozialversiche­rungsbeitrags für Künstlerinnen und Künstler, schaffen können. Ausgehend von den Problemlagen, die es halt in dieser speziellen Gruppe gibt, wurden folgende Maßnah­men getroffen:

Betreffend die Erreichbarkeit der Untergrenze – es gibt eine bestimmte Mindesteinkom­mensgrenze – wurde festgelegt, dass zwischen Einkommen und Einkünften gewählt werden kann. Einnahmen aus den Bereichen Lehre und Vermittlung wurden miteinbe­zogen, um diese Untergrenze leichter erreichen zu können. Der Durchrechnungszeit­raum der Einkommen wurde auf drei Jahre festgelegt, weil es gerade in dieser Gruppe einmal kaum, einmal mehr Einnahmen gibt. Bei einem bildenden Künstler zum Beispiel wird halt einmal nichts verkauft, in einem Jahr wird verkauft, und plötzlich sind die Einkommen zu hoch und ein andermal wird die Untergrenze nicht erreicht. Um diese Spitzenschwankungen auszugleichen wurde ein Durchrechnungszeitraum von drei Jahren festgelegt, und die Obergrenze wurde vom 60-Fachen auf das 65-Fache der ASVG-Bemessungsgrundlage ausgeweitet.

Wir gehen davon aus, dass aufgrund dieser Maßnahmen in Summe wahrscheinlich un­gefähr 650 Personen zusätzlich diesen Beitrag, diese Unterstützung, in Anspruch neh-


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