BundesratStenographisches Protokoll840. Sitzung / Seite 36

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2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Nun bringe ich den dritten Bericht.

Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2015 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe in Zollsachen samt Anhang.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. April 2015 den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt als Erste Frau Bundesrätin Dr. Reiter. – Bitte.

 


10.44.20

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kollegen und Kolleginnen! Worum geht es hier? – Das vorliegende Abkommen mit China über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen geht bereits auf das Jahr 1986 zurück.

Artikel 5 dieses Abkommens sieht vor, dass ein Investor seine Investition repatriieren kann, etwa im Fall eines bewaffneten Konflikts im Gaststaat. 2009 hat der EuGH fest­gestellt, dass das gegen Gemeinschaftsrecht verstößt, weil nämlich die Möglichkeit vorzusehen ist, dass die EU Kapitalverkehrskontrollen sowie Verwaltungsmaßnahmen in Bezug auf Kapitalbewegungen und Zahlungen im Fall außergewöhnlicher Umstände sowie zur Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus erlassen kann, und weil Öster­reich das dann aber gegenüber China nicht anwenden könnte. Das wurde nun geän­dert.

Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Das geht in die richtige Richtung. Bestehende Abkommen von EU-Mitgliedsländern mit Drittstaaten sollten vereinheitlicht werden. Die Frage ist, warum das jetzt gerade mit China erfolgt ist. Was ist mit ande­ren Abkommen, die es da gibt, wie jene mit Korea, Kap Verde, Malaysia, der Russi­schen Föderation und der Türkei. Sozusagen seit 2009 ist das fällig. Warum jetzt nach 2009? – Es hat sich herausgestellt, dass sich eine Vereinheitlichung dieser Abkommen als sehr schwierig und sehr komplex darstellt.

Unserer Meinung nach ist es jetzt besonders schwierig, weil sich im Rahmen der Ver­handlungen über TTIP und CETA herausgestellt hat, welche Bedenken es gegenüber solchen Abkommen gibt, welche Probleme es da gibt, dass aufgrund der Größe und der finanziellen Macht der Investoren beziehungsweise auch der Konzerne die Mög­lichkeiten von Staaten, entsprechend zu agieren und zu reagieren, massiv einge­schränkt werden, dass hier demokratische Rechte ausgehebelt werden und dass in­transparente Parallelstrukturen entstehen.

Dankenswerterweise ist es in Österreich gelungen, dass der Nationalrat sich sehr klar gegen TTIP und gegen CETA ausgesprochen beziehungsweise Mindestanforderungen an solche Abkommen formuliert hat und dass der Bundeskanzler diese kritische Hal­tung Österreichs auch in der Kommission entsprechend vertreten hat.

Mit dem Beschluss eines solchen Abkommens wie diesem hier, bei dem diese Mini­malkorrektur erfolgt ist, konterkarieren wir aber diese Politik. Meiner Ansicht nach ist das wirklich unheilvoll, denn was passiert auf europäischer Ebene? – Die ganzen Be-


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