BundesratStenographisches Protokoll840. Sitzung / Seite 37

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mühungen, in diese Abkommen einzugreifen, werden im Grunde genommen negiert. Es wird weiterverhandelt, als wäre nichts passiert. Am Ende wird man dann wahr­scheinlich dieses Abkommen haben und sagen, dass man jetzt zustimmen muss, weil das jetzt schon so weit gediehen und verhandelt ist, und es da keine Alternative mehr gibt.

Da wird wirklich eine sehr doppelgleisige Politik verfolgt. Ein Beschluss eines solchen Abkommens, das die Mindeststandards, die daran zu legen wären, bei Weitem nicht erfüllt, passt in diese Doppelgleisigkeit und gefährdet eigentlich die Politik, da doch noch den Hebel anzusetzen und das Ganze demokratischen Regeln und Strukturen zu unterwerfen.

Was wären diese Mindestanforderungen? – Förderungen von Investitionen dürften kei­ne Einschränkungen in den Bereichen Gesundheit, Umwelt, Soziales, Konsumenten­schutz, Datenschutz und Sicherheit nach sich ziehen. Die Investoren müssten interna­tionale Umweltkonventionen, zum Beispiel die Biodiversitätskonvention, die ILO-Kern­arbeitsnormen und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen einhalten. Ich glaube, das sind wirklich Kernforderungen, die es zu erfüllen gilt. Ausländische Inves­toren dürften nicht besser gestellt sein als inländische. Dann bleibt natürlich noch die Frage der Schiedsgerichtsbarkeit, die unserer Meinung nach nur auf UN-Niveau gestal­tet werden könnte, multilateral ausgehandelt werden und eben entsprechenden demo­kratischen Regeln einer modernen Gerichtsbarkeit entsprechen müsste.

Es müsste für Staaten auch Möglichkeiten geben, Rechtssicherheit herzustellen, so­dass Firmen zum Beispiel Bodenverseuchungen und Ähnliches reparieren, bevor sie dann zur nächsten, günstigeren Stelle weiterziehen.

Bilaterale Abkommen einzelner EU-Staaten – auch das muss uns klar sein – führen zu einer zusätzlichen Konkurrenz um Auslandsinvestitionen in der jeweiligen Region und damit natürlich zu einem entsprechenden Dumping, was Steuern, sozialrechtliche Be­dingungen und so weiter betrifft.

Deshalb sind multilaterale EU-Handelsabkommen anzustreben, was im Bereich China auch verhandelt wird. Ich glaube, es stünde uns gut an, diese Mindeststandards zu be­tonen, eben auch im Rahmen der Verhandlungen über solche multilateralen Abkom­men zwischen EU und Drittstaaten entsprechend einzufordern und sozusagen ein schlechtes und eigentlich längst überholtes Abkommen mit dieser Minimalkorrektur nicht weiterzuführen.

Aus diesem Grund stimmen wir diesem Abkommen nicht zu. Den Punkten 2 und 3 erteilen wir aber die Zustimmung. Ich bitte um getrennte Abstimmung. (Beifall bei den Grünen.)

10.50


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Oberlehner. – Bitte, Herr Kollege.

 


10.51.08

Bundesrat Peter Oberlehner (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bun­desrat! Meine Vorrednerin hat schon sehr viel über den Inhalt dieser drei Abkommen gesagt. Ich darf auf alle Fälle festhalten, dass es für ein Exportland, wie es Österreich nun einmal ist – immerhin wird in Österreich jeder zweite Euro mit dem Export ver­dient –, ganz besonders wichtig ist, dass es mit sämtlichen Ländern, in die es expor­tiert, entsprechende Übereinkommen gibt. Das gewährt Rechtssicherheit und schafft somit die besten Voraussetzungen für unsere Betriebe, die dort Geschäfte machen, und die Wirtschaft in den Ländern.

 


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