BundesratStenographisches Protokoll840. Sitzung / Seite 38

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Im konkreten Fall geht es, wie bereits gesagt wurde, um die Abänderung des Ab­kommens zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik China über die För­derung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen. Seit 11. Oktober 1986 besteht diesbezüglich bereits ein Vertrag, der nun eben an das EU-Recht angepasst wurde und heute hier im Bundesrat die Zustimmung erhalten soll.

Ich gebe meiner Vorrednerin recht, dass es unabhängig von diesem Abkommen ein großes Ziel sein muss, mit der Volksrepublik China ein einheitliches Abkommen für die gesamte EU zustande zu bringen. Daran wird, wie wir wissen, schon gearbeitet, damit sich die EU-Staaten hinkünftig nicht immer einzeln damit befassen müssen.

Gerade bei der Volksrepublik China ist das ganz besonders wichtig, ist sie doch für den österreichischen Export ein ganz besonders wichtiges Land. Ein Volumen von zirka 3,4 Milliarden € umfassen pro Jahr die Exporte dorthin. Alleine im vergangenen Jahr ist die Exportrate Österreichs im Bereich des Handels mit der Volksrepublik China enorm gestiegen, und zwar um 7,8 Prozent, während sonst die Exportrate Österreichs im ver­gangenen Jahr durchschnittlich nur um 1,7 Prozent gestiegen ist.

Die Zustimmung wollen wir aber auch dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Bela­rus, Weißrussland geben. Dieses muss an die OECD-Standards angepasst werden. Das ist eigentlich nur eine Formsache. Weißrussland ist gerade in den letzten Jahren aber auch ein sehr wichtiger Exportpartner für Österreich geworden. Gar um 24 Pro­zent ist der Export österreichischer Güter in dieses Land gestiegen, und das bei einer Ausgangslage von 245 Millionen € im vergangenen Jahr.

Ebenfalls die Zustimmung wollen wir dem Nationalratsbeschluss betreffend das Ab­kommen über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe in Zollsachen geben. Dabei geht es darum, den Schmuggel besser kontrollieren zu können und im Speziellen dem Drogenschmuggel Einhalt zu gebieten.

Studien belegen, dass bilaterale Abkommen zwischen Staaten wichtige Faktoren für die Hebung und Erhaltung des Wohlstandes in den einzelnen beteiligten Ländern sind. Weil es dabei auch um die Sicherung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in Österreich geht, werden wir seitens der ÖVP-Fraktion in allen drei Punkten die Zustimmung ertei­len. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

10.54


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Lampel. – Bitte.

 


10.54.17

Bundesrat Michael Lampel (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Österreich hat über 80 abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen. Aufgrund des OECD-Berichtes wurde Österreich empfohlen, sein gesamtes Doppelbesteuerungsab­kommen-Netzwerk an die neuen OECD-Amtshilfestandards anzupassen.

Sukzessive werden daher alle bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen, die noch nicht diesem Standard entsprechen, rasch angepasst, wobei natürlich die Anpassung auch von den Kapazitäten der Partnerstaaten abhängt. Die Änderung ist auch bei die­sem heute zu beschließenden Abkommen mit Weißrussland, das 2001 abgeschlossen wurde und 2002 in Kraft getreten ist, erforderlich.

Belarus ist, wie schon mein Vorredner gesagt hat, ein sehr wichtiger Exportpartner Ös­terreichs, der viertwichtigste, was die GUS betrifft. Die Summe des Exportvolumens beträgt – wie schon gesagt wurde – rund 245 Millionen €, und die von österreichischen Firmen getätigten Direktinvestitionen betrugen zirka 900 Millionen € im Jahr.

 


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