BundesratStenographisches Protokoll840. Sitzung / Seite 53

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Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem ge­genständlichen Entschließungsantrag keine Zustimmung zu erteilen, um ein Handzei­chen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Nichtannahme des gegen­ständlichen Entschließungsantrages ist angenommen.

11.47.386. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Privatuniversitätengesetz geändert wird (921/A und 513 d.B. sowie 9344/BR d.B.)

7. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert wird (923/A, 598/A und 514 d.B. sowie 9345/BR d.B.)

8. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird (922/A und 515 d.B. sowie 9346/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen nun zu den Punkten 6 bis 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ing. Pum. – Bitte.

 


11.48.05

Berichterstatter Ing. Andreas Pum: Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kol­legInnen! Der Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Be­schluss des Nationalrates vom 26. März 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Privatuniversitätengesetz geändert wird, liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 7. April 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich darf gleich weitergehen zum Punkt 7. Auch der Bericht des Ausschusses für Wis­senschaft und Forschung über den Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geän­dert wird, liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 7. April 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zum letzten Punkt, Punkt 8: Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2015 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 7. April 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Danke.

 


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