BundesratStenographisches Protokoll840. Sitzung / Seite 54

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Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Krusche. – Bitte.

 


11.50.01

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich fürchte fast, es wird mir bei diesem Tagesordnungspunkt nicht gelingen, so zu emotionalisieren wie beim vor­hergehenden Tagesordnungspunkt. (Bundesrat Tiefnig: Bemüh dich halt! – Bundesrat Himmer: bissi bemühen! – Heiterkeit bei der ÖVP.)

Wir haben insgesamt drei Vorlagen zu diskutieren. Bei der ersten Vorlage geht es um die Veröffentlichungspflicht wissenschaftlicher Arbeiten an Privatuniversitäten analog zu den Bestimmungen, die es bereits für die öffentlichen Universitäten gibt. Diese Vor­lage findet unsere Zustimmung. Das führt zu mehr Transparenz und Gleichbehandlung zwischen den hohen Bildungsstätten in unserem Land. Zudem können damit – eben durch die Transparenz, die dann gegeben ist – auch bereits im Vorfeld allfällige Plagi­atsvorwürfe entkräftet werden.

Schlussendlich dient dies auch dem Schutz der Privatuniversitäten gegen Vorwürfe, dass die Ausbildung und der Titel bei ihnen sozusagen „billiger“ zu haben wären als an öffentlichen Universitäten, weil eben damit jeder in diese Arbeiten Einsicht nehmen kann.

Die zweite Vorlage betrifft das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, und zwar konkret die Ombudsstelle für Studierende. Das geht ja auf einen Antrag unserer Nationalrats­abgeordneten Petra Steger zurück. Bekanntermaßen haben Studierende im Laufe ih­res Studiums immer wieder Probleme, sei es bezüglich der Anerkennung von Prüfun­gen, seien es organisatorische Probleme, Probleme im Zusammenhang mit Übungs­plätzen et cetera.

Durch dieses Gesetz wird es nun möglich sein, dass die Ombudsstelle – ähnlich wie die Volksanwaltschaft – von sich aus tätig wird. Zudem wird die Verschwiegenheits­pflicht, die in der Vergangenheit sehr streng gehandhabt wurde, dahin gehend gelo­ckert, dass diese Probleme in Zukunft öffentlich gemacht werden können. Auch das wird zu einer Steigerung der Servicequalität bei den Universitäten beitragen, denn kei­ne Universität wird daran interessiert sein, negative Schlagzeilen zu machen. Ich hoffe, dass es dann auch einen Bericht über die Tätigkeit dieser Ombudsstelle geben wird, ähnlich wie dies bei der Volksanwaltschaft ja schon lange gang und gäbe ist.

Natürlich kann so ein Gesetz in der Fortentwicklung der Qualität an unseren Universi­täten kein Ruhekissen sein. Das Ziel, das den Universitäten vor Augen gehalten wer­den muss, ist ja eigentlich, dass so eine Ombudsstelle gar keine Arbeit haben sollte. So wie die Volksanwaltschaft Missstände in der Verwaltung aufdeckt und behandelt, tut diese Ombudsstelle das eben im universitären Bereich, doch eigentlich sollten die Miss­stände ja gar nicht auftreten.

Ein Satz noch dazu: Eigentlich wäre das ja eine Kernaufgabe der Österreichischen Hochschülerschaft, die schließlich mit Zwangsbeiträgen unserer Studenten finanziert ist, doch die scheinen zu wenig Zeit für solche Tätigkeiten zu haben – sie sind damit beschäftigt, Busse für Antifa-Demos und solche Dinge zu organisieren.

Die letzte Vorlage lehnen wir ab, wobei nicht alle Punkte schlecht sind. Es geht dabei um die Änderung des Studienförderungsgesetzes. Die Gleichstellung ausländischer Studenten im Sinne der EU-Vorgaben ist natürlich begrüßenswert, ebenso wie die Vermeidung von Doppelförderungen, wobei dies derzeit eigentlich ja nur Deutschland und Slowenien betrifft.

 


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