gen wird. Da greifen wir also ein studentisches Anliegen auf, damit ausländische und österreichische Studenten gleich behandelt werden, was die Anrechnung von Leistungen aus dem Ausland betrifft. Es muss sich ja jeder Österreicher beim Bezug von Studienbeihilfe Leistungen anrechnen lassen. Auch die ausländischen Studenten müssen sich das künftig anrechnen lassen. Zudem sind sie auch verpflichtet, Leistungen – falls sie eine Ausbildungsförderung nach dem BAföG erhalten – Österreich zu melden und bei unseren Studienbeihilfenbehörden bekannt zu geben.
Alles andere bei deinem Redebeitrag, lieber Herr Krusche, habe ich nicht verstanden. Erstens: Wir haben nicht nur (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth. – Bundesrat Krusche: Da kann ich nichts dafür, !) – Nein, ich habe mich bemüht, ich habe dir aufmerksam zugehört, nur hast du eine Themenverfehlung geliefert, denn wir haben bereits ein Leistungsprinzip in der Studentenförderung. Ohne Leistungsnachweis gibt es keine Studienbeihilfe!
Das, worüber du uns da heute erzählt hast, das bezieht sich nicht auf Österreich, es muss ein anderes Land sein, über dessen Studienförderungsprinzip du uns informiert hast. Und ich sage dir noch etwas: Wir haben keinen Studentenanteil von 44 Prozent aus dem Ausland, das ist eine totale Falschmeldung von dir! Jeder vierte Student ist ein Ausländer, aber das ist ja auch noch nichts Schlechtes. Wahrscheinlich hast du dich nur verlesen und statt 4 Prozent 44 Prozent gelesen. (Bundesrat Krusche: Jeder vierte Student, das macht für dich 4 Prozent?!) Jeder vierte Student kommt aus dem Ausland. Das ist prinzipiell nicht schlecht, weil es auch die Attraktivität der österreichischen Universitäten unterstreicht.
Lieber Gerd, ich sage dir noch etwas: Vor 650 Jahren wurde die Universität Wien gegründet. Weißt du, unter welcher Nationalität die Engländer, die Russen oder die Slowenen, die damals kamen, um hier in Wien zu studieren, inskribiert waren? – Sie wurden als Studenten österreichischer Nation inskribiert.
Wir hatten also immer eine weltoffene Einstellung, eine weltoffene Haltung an unseren Universitäten, und ich appelliere an alle Fraktionen, dass wir dieses Prinzip auch beibehalten! (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Bundesrat Krusche: Du hast wirklich nichts verstanden!)
12.01
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Grimling. – Bitte.
12.01
Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Die gegenwärtige gesellschaftliche Diskussion um die Neugestaltung unseres Bildungssystems befasst sich vor allem mit den unterschiedlichen Plänen zur Umgestaltung der schulischen Sekundarstufen und lässt dabei vielfach unbeachtet, dass auch für die tertiären Bildungseinrichtungen – Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen – notwendige Reformen anstehen.
Die zahlreichen Einrichtungen des Hochschulwesens beruhen auf unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen. Da auch die Aufgabenstellung bei den Universitäten eher forschungsorientiert, bei den Fachhochschulen hingegen mehr anwendungsorientiert ist, hat der Gesetzgeber schon bisher bestimmte verbindliche Grundsätze festgeschrieben.
Die nunmehr vom Nationalrat verabschiedeten Novellierungen, die heute dem Bundesrat vorliegen, enthalten zeitgemäße Anpassungen. Im Einzelnen ist hierzu anzuführen:
Die Änderung des Privatuniversitätengesetzes 2011 wird die Veröffentlichungspflicht für wissenschaftliche Arbeiten an Privatuniversitäten beinhalten, wie dies für die öffent-
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