BundesratStenographisches Protokoll840. Sitzung / Seite 68

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12.46.06

Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP, Oberösterreich): Hohes Präsidium! (Bundes­rat Krusche: 100 Sekunden?) – Bevor du, Herr Kollege, geredet hast, habe ich ge­glaubt, ich schaffe es in 180 Sekunden. Aber das schaffe ich natürlich nicht ganz, denn du hast mich ja mit der Aussage, dass Gesetzgebung Zeit- und Geldverschwendung ist, doch etwas geschreckt. Wir sind ja alle Mitglied einer gesetzgebenden Körper­schaft, und daher sollten wir  (Bundesrat Krusche: Die Auseinandersetzung mit Brüsseler!) – Nein, auch die Auseinandersetzung mit Gesetzen, bevor wir sie be­schließen, ist keine Zeit- und keine Geldverschwendung. (Beifall bei Bundesräten der Grünen.)

Ich gehe vollkommen konform, dass wir – sowohl Brüssel als auch der Gesetzgeber in Österreich – gelegentlich dazu tendieren, mit vielen Schachtelsätzen zu versuchen, alle Lebenssachverhalte zu regeln. Das ist ein Ding der Unmöglichkeit. Manche Geset­ze verunglücken tatsächlich, wenn sie das versuchen. Allerdings konnte ich das hier nicht feststellen. Ich sehe das Ende einer Richtlinienumsetzung, nachdem man in Brüs­sel halt der Meinung war – und bitte, wir sind Mitglied der Europäischen Union, und dort gibt es Gesetzgebungskompetenzen, das immerhin bereits seit 20 Jahren –, dass wir das eben nicht so umgesetzt haben. Und das, was herausgekommen ist, sind keine übertriebenen Schachtelsätze. Ich sehe das nicht. Ich habe mir das durchgelesen. Ich konnte es beim ersten Mal sinnerfassend lesen. Das geht nicht bei allen Gesetzen, aber bei diesem ist es gegangen.

Letztlich geht es um Wettbewerb. Wettbewerb, meine Damen und Herren, ist etwas Gutes, nicht nur im Sport, wo es um schneller, höher, weiter geht, sondern auch in der Wirtschaft. Dort ist es ein Wettbewerb der besten Produkte, der besten Dienstleistun­gen, der guten Ideen. Und ganz oben an der Spitze wird es halt dann immer wieder ein bisschen dünn, nicht? – Dort ist der Vorsprung, den man sich herausarbeiten kann, nicht so groß. Wer kennt nicht Szenen aus 800- oder 3 000-Meter-Läufen, in denen dann in der letzten Kurve mal der Ellbogen hinausfährt oder das Bein gestellt wird? In der Wirtschaft kann man das anders machen. Da stellt man kein Bein, und da kommt nicht der Ellbogencheck, sondern da kommt unter Umständen eine irreführende Wer­bung oder eine andere aggressive Geschäftspraktik. Da kommt ein aggressives Ab­werben von Kunden.

Das alles hat das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb zum Sinn – einerseits Schutz des Konsumenten, andererseits Schutz des Mitbewerbers davor, dass er ge­foult wird. Das und nichts anderes ist es. Das Gesetz hat einen Sinn, das Gesetz bietet verschiedene Möglichkeiten für jemanden, der betroffen ist. Er kann sich an Gerichte wenden um Schadenersatz, er kann einstweilige Verfügungen begehren, aber er kann auch die strafrechtliche Komponente des UWG heranziehen.

Dass es eine Konkretisierung dessen gegeben hat, was irreführend oder eine aggres­sive Geschäftstätigkeit ist, tut dem Gesetz und der Qualität dieses Gesetzes, das ein gutes ist, keinen Abbruch. Insofern werben wir natürlich für Zustimmung zu diesem Ge­setz. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

12.49


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Ing. Bock. – Bitte.

 


12.49.14

Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock (SPÖ, Tirol): Geschätzter Herr Präsident! Herr Vize­kanzler! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch diese Anpassungen müssen wir auf­grund eines Mahnschreibens der Europäischen Kommission vornehmen. Hier sind wir allerdings mit der Bundesrepublik Deutschland in guter Gesellschaft.

 


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