BundesratStenographisches Protokoll840. Sitzung / Seite 67

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Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

12.42.3710. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 – UWG geän­dert wird (UWG-Novelle 2015) (482 d.B. und 509 d.B. sowie 9348/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist wieder Herr Dr. Magnus Brunner. Ich bitte um den Bericht.

 


12.42.58

Berichterstatter Dr. Magnus Brunner, LL.M: Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Ich darf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die UWG-Novel­le 2015 zur Kenntnis bringen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie stellt mit Stimmenmehrheit den Antrag, ge­gen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Krusche. – Bitte.

 


12.43.25

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Da kann man nur sagen: Schon wieder ein Vertragsverlet­zungsverfahren, das uns droht! Das gegenständliche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gibt es ja schon länger. Aber Brüssel ist jetzt draufgekommen, dass wir hier einige Paragraphen anpassen müssen. Mit „anpassen“ ist gemeint, faktisch Wort für Wort den Text der Richtlinie übernehmen zu müssen. Das ist schon etwas bedenk­lich, denn hier verschwindet eigentlich der Unterschied zwischen einer EU-Richtlinie und einer EU-Verordnung. Wenn sie es schon so genau haben wollen, dann sollen sie gleich eine Verordnung machen. Das riecht also schon sehr nach Willkür der Brüsseler Bürokraten. Konkret geht es primär um irreführende und aggressive Geschäftspraktiken.

Der unangenehme Nebeneffekt dabei ist, dass ein einigermaßen verständlicher Geset­zestext, den wir gehabt haben, jetzt mit diversen Schachtelsätzen eher schwer ver­ständlich wird. Herr Finanzminister Schelling hat das heute ja schon angesprochen, was die gute Lesbarkeit von Gesetzen betrifft. Hat man das einmal auf nationaler Ebe­ne, dann wird es wieder von Brüssel torpediert. Damit ist sicherlich kein Beitrag für Rechtssicherheit oder einen verbesserten Konsumentenschutz geleistet worden. Wir sollten uns schon einmal klar gegen diese Regelungswut und Bevormundung positio­nieren, die da offensichtlich immer weiter greift.

Im Ausschuss wurde gesagt: Von insgesamt 45 Punkten, die moniert worden sind, sind sechs übrig geblieben, die restlichen 39 konnten wegverhandelt werden. Ich will gar nicht wissen, wie viel Zeit und Aufwand und damit Geld für diese Sache – ich sage jetzt – verschwendet worden ist. Deshalb werden wir dieser Vorlage nicht unsere Zu­stimmung geben. (Beifall bei der FPÖ.)

12.46


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mag. Fürlinger. – Bitte.

 


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