Unlautere Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit den sogenannten Schneeballsystemen sind dahin gehend klarzustellen, dass diese nur vorliegen, wenn dabei Geld – egal, in welcher Höhe – im Spiel ist. Ich denke, dass das eine gute Klarstellung bedeutet. Gerade in diesem Zusammenhang werden ja sehr viele in der Bevölkerung belästigt und auch geschädigt.
Aggressive Praktiken werden im neuen Gesetz genauer definiert, vor allem wenn es darum geht, Belästigung, Drohung, Nötigung und Anwendung von Gewalt bei Verkaufsabschlüssen zu tätigen. Klargestellt werden auch das Vorenthalten wesentlicher Informationen, Verheimlichung, unklare, unverständliche und zweideutige Beschreibungen und das Tarnen von Werbemaßnahmen für kommerzielle Zwecke.
Sie alle haben wahrscheinlich auch schon öfters Einladungen zu Reiseveranstaltungen erhalten, die in diesem Zusammenhang doch wesentlich verbessert werden sollten.
Mit dieser Novelle erreichen wir mehr Transparenz. Es sind leider immer noch viele Lücken vorhanden. Ich möchte, dass bei seriösen Wettbewerben auch berücksichtigt wird, unter welchen Auflagen die Produkte erzeugt wurden – seien es die Umweltstandards, die Entlohnung, die Arbeitsplatzverhältnisse, Kinderarbeit, Einsatz von Gentechnik, Sklavenarbeit, Schäden des Unternehmens und seiner Subunternehmer am Steuerzahler oder an der Sozialversicherung.
Fair und gerecht wäre es auch, wenn das jeweilige Sozialsystem im Staat der Produktion und des Betriebsstandortes bewertet würde. Mindestlöhne, Gesundheits-, Bildungs- und Pensionsleistungen müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Damit könnten wir unsere Wettbewerbsfähigkeit in Europa und international noch weiter ausbauen. Allerdings müssen diese Parameter auch im Vergaberecht und bei allen Importen einen Niederschlag finden. Ich hoffe, dass wir bei Handelsabkommen mit Nicht-EU-Staaten mehr auf diese hohen österreichischen und europäischen Standards drängen können.
Unsere Fraktion stimmt dieser Novelle gerne zu. Es ist der richtige Weg in die richtige Richtung. (Beifall bei der SPÖ.)
12.52
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schreuder. – Bitte.
12.52
Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Präsident! Nachdem meine Vorredner im Grunde genommen das gesagt haben, was ich darlegen wollte, nämlich den Unterschied zwischen unlauterem Wettbewerb und fairem Wettbewerb – was ist fairer Wettbewerb?, was ist unlauterer Wettbewerb?, wie sind die Umweltstandards, die sozialen Standards? –, brauche ich das nicht mehr auszuführen und schließe mich vollinhaltlich an.
Ich möchte deswegen nur noch auf eine Kleinigkeit dieses Gesetzes hinweisen. Wir werden auch zustimmen, überhaupt keine Frage. Es ist nur die Streichung des § 30, die ich ganz kurz ansprechen möchte. Was war der § 30? Das war der Hinweis auf die Herkunft einer Ware aus Konkursmasse. Das bleibt nämlich laut Gesetzgeber weiterhin eine Irreführung und damit unzulässige Geschäftspraxis. Diese explizite Regel, der § 30, wird jetzt allerdings gestrichen.
Was das betrifft, gibt es auch auf europäischer Ebene unterschiedliche Perspektiven zu diesem Punkt. Darauf wollte ich nur hinweisen – wir stimmen ja zu –, weil es eben diese Empfehlung der Europäischen Kommission für eine Streichung gegeben hat, frühere Urteile des Europäischen Gerichtshofes dem allerdings widersprechen. Wir sehen das Ganze noch nicht ausjudiziert. Da gehört meiner Meinung nach noch Klarheit
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