BundesratStenographisches Protokoll840. Sitzung / Seite 90

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Dass die vorliegende Materie begrüßenswert ist, zu einer Verwaltungsvereinfachung führt, das liegt ganz klar auf der Hand, das gehört unterstützt: Wenn man die Perso­nenstandsregister abgleichen und auch auf das Fremdenregister zugreifen kann, um zu sehen, ob jemand anspruchsberechtigt ist, passt das vollkommen.

Kollege Zelina hat in seinem letzten Redebeitrag etwas gesagt, das ich jetzt aufgreifen möchte. Wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du gemeint, dass jene, die gut verdienen, keine Förderungen und Zusatzleistungen bräuchten. Wir können darüber diskutieren, was „gut verdienen“ heißt, aber eines kann ich, glaube ich, mit großer Si­cherheit sagen: Wenn wir im Bereich des Mittelstandes die Familienbeihilfe oder das Kinderbetreuungsgeld weglassen, dann haben wir viel mehr als arm eingestufte Leute und Familien oder solche im Bereich der Armutsgefährdung, als wir jetzt mit diesen Un­terstützungsleistungen haben. (Bundesrätin Mühlwerth: Abgesehen vom Verwaltungs­aufwand!) – Genau, davon einmal abgesehen.

Und gerade ich, der ich in meinem Zivilberuf als Sozialarbeiter tätig bin, kann Ihnen wirklich ein Lied davon singen, wie wichtig dieser Betrag ist, um die Familie überhaupt bis zum Monatsende durchbringen zu können. Das betrifft bei Gott nicht lauter Perso­nen und Familien, die an der Armutsgrenze dahinschrammen, sondern auch mittelstän­dische Familien, in denen Vater und Mutter arbeiten, aber die Frau zum Beispiel teil­zeitbeschäftigt ist, da es ja in gewissen Bereichen fast keine Vollzeitjobs mehr gibt, sprich im Handel und so weiter, aber auch im Sozial- und Gesundheitsbereich sind nur mehr Teilzeitbeschäftigungen mit 20, 30 Wochenstunden üblich.

Da ist es dann schwierig, mit einem oder eineinhalb Gehältern eine Familie durchzu­bringen. Für diese Familien ist es daher von besonderer Bedeutung, dass sie die Fami­lienbeihilfe erhalten, um sozusagen noch eine zusätzliche finanzielle Überbrückung bis zum Monatsende zu haben. Insofern sage ich, dass unsere Familienleistungen super sind. Wir müssen aber weg von diesen rein finanziellen Zuwendungen hin zu mehr Angeboten und müssen eine Mischform anbieten. Ich glaube, diesbezüglich sind ja Sie auf einem guten Weg.

Wir werden dieser Vorlage unsere Zustimmung erteilen. Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

14.17


Präsidentin Sonja Zwazl: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Stöckl zu Wort. – Bitte.

 


14.17.38

Bundesrätin Angela Stöckl (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schwierig, als fünfte Rednerin heute zu dieser Novelle zu sprechen, aber gerade als Mutter von drei Töch­tern ist es mir ein besonderes Anliegen, denn ich kann aus eigener Erfahrung berich­ten, wie viele Wege man nach der Geburt eines Kindes zu erledigen hat. Mehr Zeit für den Familienzuwachs ist die Konsequenz aus dieser Novelle.

Österreich zum familienfreundlichsten Land Europas zu machen, das ist unser Ziel, und mit dieser Gesetzesnovelle setzen wir einen weiteren Schritt in diese Richtung. Die Familienbeihilfe ist, wie wir gehört haben, die bekannteste, meistbezogene und wich­tigste familienpolitische Leistung, gefolgt von der Karenzzeit und dem Kinderbetreu­ungsgeld, und wie wir bereits gehört haben, entlasten wir mit dieser Novelle 80 000 Fa­milien pro Jahr.

Unseren Familien bleibt künftig der Weg zum Finanzamt erspart, und sie haben mehr Zeit, sich dem Familienzuwachs zu widmen. Ja, so setzen wir einen großen Schritt in Richtung mehr Bürokratieabbau und in Richtung Familienfreundlichkeit.

 


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