BundesratStenographisches Protokoll840. Sitzung / Seite 92

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en, die Frage ist nur, wie wir das in dieser angespannten Budgetsituation realistischer­weise überhaupt umsetzen könnten, aber das ist jetzt quasi die Pragmatik, das sind die Budgetzwänge, die derzeit bestehen.

Aber es sei noch einmal gesagt: Es erfolgt gerade die größte Ausbauoffensive des Bundes zum Thema Kinderbetreuung, die es je gab, und das ist schon etwas, worauf wir einigermaßen stolz sein wollen.

Ein Wort noch zur Zuverdienstgrenze im Rahmen des Kinderbetreuungsgeldes. Das ist natürlich ein Thema, das schon lange diskutiert wird und auch letztens im Nationalrat aufgeworfen wurde. Meine Meinung dazu ist eine sehr eindeutige, nämlich diese Zu­verdienstgrenze nicht abzuschaffen. Warum? – Letztendlich geht es ja um die Väterbe­teiligung, dass die Väter, die sich den reservierten Väteranteil abholen, dann aber auch gewissermaßen eine Veränderung in ihrem Verhalten zeigen müssen, indem sie ihr Ar­beitspensum reduzieren, und erst dann überhaupt das Kinderbetreuungsgeld bekom­men.

Würden wir das aufheben, würden alle Väter den Väteranteil abholen, und letztendlich sähen wir überhaupt keine Veränderung in der Familienarbeit und in der Aufteilung der Familienarbeitszeiten. Deswegen bin ich dafür, das nicht aufzuheben. Abgesehen da­von würde es natürlich um einiges teurer, aber mir geht es vor allem um den Verhal­tensaspekt, dessen Beeinflussung sonst nicht gewährleistet wäre.

Unser Zugang ist eher jener über den Partnerschaftsbonus, wobei wir im Rahmen des Kinderbetreuungsgeldes eine Fifty-fifty-Aufteilung zwischen Vater und Mutter anstre­ben, als Angebot – nicht als Zwang, wohlgemerkt, sondern als Angebot – für Familien, sodass dann, wenn das realisiert wird, möglicherweise ein Geldbetrag zur Verfügung steht, um dieses Modell zu unterstützen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.24

14.24.10

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.24.5813. Punkt

EU-Vorhaben des Bundesministeriums für Familien und Jugend 2015 (III-549-BR/2015 d.B. sowie 9342/BR d.B.)

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Als Berichterstatter ist mir Herr Bundesrat Oberlehner genannt worden. – Bitte um den Bericht.

 


14.25.17

Berichterstatter Peter Oberlehner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wertes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf den Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über das EU-Vorhaben des Bundesministeriums für Familien und Jugend 2015 zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage am 7. April 2015 den Antrag, das EU-Vorhaben des Bundesministeriums für Familien und Jugend 2015 zur Kenntnis zu nehmen. – Danke.

 


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