BundesratStenographisches Protokoll840. Sitzung / Seite 102

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können. Ich bin Bürgermeisterin, ich weiß, wie viel Geld für die Kinderbetreuung ausge­geben wird, und ich weiß, dass manche Gemeinden lieber eine Straße bauen, als in die Kinderbetreuung zu investieren. Aber ich denke mir, wenn wir hier weiterarbeiten, kann es uns gelingen.

Heute habe ich eine APA-Meldung bekommen, und in der steht: „Ein Fest für Kinder: Am 1. Juni ist Internationaler Kindertag.“

Ich habe mich sehr gefreut, als ich das gelesen habe, und war gleich ganz baff. Ich ha­be weitergelesen, und dann steht da aber: „Der Countdown läuft: Spielwaren-Fachge­schäfte in ganz Österreich laden ein.“

Da habe ich mir gedacht, es ist zwar nett, dass es den Internationalen Tag des Kindes gibt. Nein, nein, das ist nicht von Ihnen (in Richtung Bundesministerin Karmasin), das ist von der Wirtschaftskammer. Ich denke mir nur, wenn es einen Internationalen Tag des Kindes gibt, sollten wir diesen Tag des Kindes mit mehr Inhalten belegen. Ich glau­be, dass wir unseren Tag, den 20. November, den Internationalen Tag der Kinderrech­te, wirklich nutzen können. Wir haben ja schon die Möglichkeit einer Aussprache über einen Kinderrechte-Ausschuss gehabt, den wir im Parlament gerne installiert hätten, in dem – wie auch meine Vorrednerin gesagt hat – die Kinder auch wirklich zu Wort kom­men können und die Wertigkeit bekommen, die sie brauchen. An dieser Idee werden wir im Sinne unserer Kinder festhalten und weiterarbeiten.

Ich denke, dass die Arbeit im Ministerium auf eine gute Art und Weise geführt wird, mit sehr vielen Vernetzungen, die wichtig sind, und sehr vielen positiven Beispielen, und ich hoffe, dass das im Sinne unserer Familien so positiv weitergeht.

Meine Fraktion wird den Bericht zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

15.01

15.01.10

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Somit ist die Debatte ge­schlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den ge­genständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Der Antrag ist mehrheitlich angenommen.

15.02.4614. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz (UFG), BGBl. Nr. 185/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 40/2014, geändert wird (834/A und 516 d.B. sowie 9343/BR d.B.)

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Gruber-Pruner. – Bitte.

 


15.02.56

Berichterstatterin Mag. Daniela Gruber-Pruner: Hohes Präsidium! Frau Ministerin! Kol­leginnen und Kollegen! Ich erstatte den Bericht des Umweltausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz (UFG), BGBl. Nr. 185/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 40/2014, geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung.

 


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