BundesratStenographisches Protokoll840. Sitzung / Seite 103

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Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. April 2015 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska (den Vorsitz übernehmend): Wir gehen in die De­batte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Ing. Pum. – Bitte.

 


15.04.00

Bundesrat Ing. Andreas Pum (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Kollegen des Bundesrates! Mit dem heutigen Beschluss wird wieder Sicherheit für die Zukunft im Bereich Wasser- und Abwasserentwicklung ge­schaffen. Gerade die Förderung in diesem Bereich von 100 Millionen € jährlich in den Jahren 2015 und 2016 ist wiederum Anlass und Grundstein für weitere Investitionen vor allem im Bereich von Projekten der Abwasserentsorgung und Wasserversorgung und stärkt natürlich die Investitionstätigkeit.

Wir wissen, dass gerade die höchste Trinkwasserqualität keineswegs nur naturgege­ben ist. Vielmehr bedarf es auch in einer modernen Zivilisationsgesellschaft vieler An­strengungen, damit gerade die Qualität auch nachhaltig abgesichert wird. Die flächen­deckende kommunale Ver- und Entsorgung urbaner Räume muss auch Ziel dieser Ent­wicklungen sein.

Wir genießen heute in Österreich Badeseen mit Trinkwasserqualität, forcieren zugleich aber sehr stark auch Betriebsentwicklungen. In den Betriebsentwicklungsgebieten ent­steht modernste Produktion, und es ist selbstverständlich notwendig, diese Gebiete richtig zu versorgen und aus ihnen richtig zu entsorgen. Man muss hier auch Sorge tra­gen, dass der Umweltbereich immer im Vordergrund steht. In diesem Bereich ist unser Land eines der höchst entwickelten Länder Europas, um nicht zu sagen, weltweit, und wir müssen immer wieder Sorge tragen, diese Entwicklung auch generationenübergrei­fend zu sichern.

Wenn im Zusammenhang mit der Entwicklung von Wirtschaftsbetrieben oftmals zu Recht bürokratische Hürden angesprochen werden, so ist diese Diskussion, wenn es um die Frage von kostbaren Ressourcen geht, keineswegs akzeptabel. Gerade auf kom­munaler Ebene muss die Planung und Umsetzung von Wasser- und Abwasserprojek­ten forciert werden.

Ich selbst komme aus einer 9 000 Einwohner zählenden Stadt und bin mittlerweile seit rund 20 Jahren für den Bereich Tiefbau zuständig. Ich weiß, wovon ich spreche, wenn es darum geht, leistbare Ver- und Entsorgung für die Bürgerinnen und Bürger zu schaf­fen.

Zum Zweiten sehen wir immer wieder, wie belastend besonders für die Budgets der Gemeinden die Schaffung dieser Infrastruktur ist, und da ist es notwendig, die entspre­chenden finanziellen Mittel in Aussicht zu stellen. Dieser Beschluss über die 100 Mil­lionen € für die Jahre 2015 und 2016 ist gerade noch rechtzeitig gekommen, und mit dieser finanziellen Sicherstellung werden auch wieder wirtschaftliche Investitionen ge­sichert werden. Gerade im Bereich der Bauwirtschaft gibt es viele Projekte, die na­türlich auch der Arbeitsplatzsicherung dienen. Hier leisten gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten vor allem auch die Kommunen einen wesentlichen Beitrag, um die Bautätigkeit zu forcieren. Sie können jetzt neue Projekte starten und vielleicht auch Sa­nierungsprojekte umsetzen.

Ich kann daher abschließend zu dieser Thematik nur sagen, dass dieser Initiativantrag gerade noch zeitgerecht gekommen ist und mit Sicherheit in Zukunft eine wichtige und wesentliche Finanzierung der Gemeinden und der öffentlichen Hand darstellen wird.


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