BundesratStenographisches Protokoll840. Sitzung / Seite 108

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Es wird in Zukunft ein Großteil dieser Fördermittel nicht in die Errichtung, sondern in die Sanierungsmaßnahmen fließen. Das Geld, das hier investiert wird, ist sehr sinnvoll investiertes Geld. Wir haben schon gehört, dass die Fördermittel für die Kommunen ein wichtiger finanzieller Beitrag sind, aber da darf ein weiterer Aspekt nicht außer Acht ge­lassen werden: die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Wertschöpfung in der Re­gion. Das ist wichtig für die Attraktivität unseres Standortes; Österreich liegt nicht von ungefähr im aktuellen Infrastrukturranking des World Economic Forum mit Rang sieben weit vor der größten Volkswirtschaft, der USA, die auf Rang 16 liegt.

Wir sind für die zugesicherten Fördermaßnahmen für die kommenden Jahre 2015 und 2016 sehr dankbar. Diese Fördermittel von je 100 Millionen € werden wahrscheinlich nicht ausreichend sein, aber wir sind froh, dass wir diese Mittel bekommen werden. Der Privatisierung, die durch Freihandelsabkommen mit Kanada und auch mit den USA möglicherweise vor der Tür steht, können wir in Österreich somit Einhalt gebieten. Denn ich bin der Überzeugung, wir Österreicherinnen und Österreicher wünschen uns, dass diese Versorgungs- und Entsorgungsanlagen in Zukunft auch in öffentlicher Ver­waltung bleiben und dass wir nicht Gefahr laufen, diese zu privatisieren. Diese Bestre­bungen müssen wir auf alle Fälle aufrechterhalten.

Nochmals herzlichen Dank ans Ministerium, dass diese Geldmittel im Sinne der Bürge­rinnen und Bürger und im Sinne einer schlankeren Verwaltung und eines geringeren finanziellen Aufwandes für die Kommunen in den kommenden Jahren zur Verfügung stehen werden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.25

15.25.10

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

Bevor wir zum 15. Tagesordnungspunkt kommen, darf ich Frau Bundesministerin Mag. Mikl-Leitner recht herzlich begrüßen. Herzlich willkommen im Bundesrat! (Allge­meiner Beifall.)

15.26.3715. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Meldegesetz 1991, das Passgesetz 1992, das Waffengesetz 1996 und das Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korrup­tionsbekämpfung geändert werden (Sicherheitsverwaltungs-Anpassungsgesetz 2015 – SVAG 2015) (480 d.B. und 524 d.B. sowie 9338/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen nun zum 15. Punkt der Tagesord­nung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ebner. Ich bitte um den Bericht.

 


15.26.49

Berichterstatter Ing. Bernhard Ebner, MSc: Frau Präsidentin! Geschätzte Frauen Mi­nisterinnen! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Meldegesetz 1991, das Passgesetz 1992, das Waffengesetz 1996 und das Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung geändert werden.

 


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