BundesratStenographisches Protokoll840. Sitzung / Seite 109

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Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass mit dem Sicherheitsverwaltungs-Anpassungsgesetz 2015 bestimmte Materien der Sicher­heitsverwaltung einer Novellierung unterzogen werden.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 7. April 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Na­tionalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Danke schön.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Bundesrat Mayer. – Bitte.

 


15.27.46

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Ministerinnen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute das Sicher­heitsverwaltungs-Anpassungsgesetz mit Zustimmung aller Parteien beschließen wer­den, ist das auch eine Referenz an die Vernunft, denn mit diesem Paket sind einige wesentliche sinnvolle Änderungen verbunden. Drei Bereiche sind tangiert: das Melde­gesetz, das Passgesetz und das Waffengesetz.

In aller Kürze einige der Neuerungen bei den einzelnen Gesetzesmaterien: Beim Waf­fenwesen kann die Beantragung der Waffenregisterbescheinigung auch online, prak­tisch mittels Bürgerkarte erfolgen. Zur Klarstellung: Die Registrierung im zentralen Waf­fenregister hat stets auf eine natürliche Person zu erfolgen. Mehrere Waffen, Vereins­waffen, wenn man so will, können somit rasch, einfach und kostengünstig von einem Verantwortlichen auf einen anderen Verantwortlichen umregistriert werden. Da denke ich auch an die vielen Traditionsvereine, zum Beispiel die Tiroler Schützen, oder an ein paar Vorarlberger Vereine. Das ist also eine praktische Handhabe für die Erfüllung die­ser Aufgaben und Auflagen.

Wichtig ist natürlich auch, dass diese Vereine nicht über Gebühr finanziell belastet wer­den, sondern dass sogenannten Waffenmeistern ermöglicht wird, die Registrierungen unbürokratisch zu bewerkstelligen. Generell ist es auch wichtig, dass es bei ungewoll­ter verspäteter Registrierung zu keiner Bestrafung kommen wird.

Zum Meldegesetz ist zu erwähnen, dass Menschen, die in Betreuungseinrichtungen, zum Beispiel in Frauenhäusern, wegen häuslicher Gewalt Unterkunft suchen müssen – fast 90 Prozent davon sind insbesondere Frauen und Kinder –, in Zukunft in diesen Be­treuungseinrichtungen angemeldet werden können und nicht an ihrer tatsächlichen Wohn­adresse angemeldet werden müssen.

Weitere Neuerungen betreffen Hotelgäste: Diese haben sich bei der Anmeldung zu­sätzlich mit Herkunftsland, Postleitzahl und Geburtsdatum einzutragen. Das wird hof­fentlich auch ohne größere Demonstrationen im Hotelier-Bereich zu schaffen sein.

Noch kurz zum Passwesen: Die Passbehörde hat zukünftig darüber informiert zu wer­den, ob bei einem sogenannten Obsorgestreit ein Gericht die Abnahme des Reisedo­kumentes eines Kindes angeordnet hat, um zu verhindern, dass ein nicht berechtigter Elternteil ein neues Reisedokument für das Kind ausstellen lässt. Das ist auch eine wichtige Maßnahme zum Schutz der Kinder.

Frau Ministerin, einige sehr sinnvolle Bestimmungen, denen wir gerne die Zustimmung geben werden. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

15.30


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Füller. – Bitte.

 


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