den ist, es ist schon fast alles gesagt worden. Am meisten hervorheben möchte ich nur kurz die Anpassung, die im Meldegesetz umgesetzt wird, dass nämlich Personen, die in einer Notwohnung unterkommen, künftig als Meldeadresse nicht wie bisher die Adresse direkt von dieser Wohnung angeben müssen, sondern die Adresse der Betreuungseinrichtung angeben können. Der große Unterschied zu vorher ist, dass nicht über einfache Meldeauskunft die genaue Wohnadresse preisgegeben wird, nämlich vielleicht genau an den Bedroher, im Normalfall den Ehemann, Ex-Ehemann, LebenspartnerIn, Eltern, Schwiegereltern.
Ich möchte nur ganz kurz etwas hinzufügen, damit man sich auch zahlenmäßig etwas darunter vorstellen kann, wie viele Personen jährlich davon betroffen sind. In den 26 österreichischen Frauenhäusern sind im Jahr 2014 knapp 3 300 Personen in Not- oder Übergangswohnungen betreut gewesen. 460 Personen mussten aus Kapazitätsgründen abgewiesen werden, konnten aber privat untergebracht werden; die sind, glaube ich, in dieser Novelle auch mit betroffen. Von diesen Schutzsuchenden waren etwa die Hälfte Frauen und die andere Hälfte die mitgebrachten Kinder. Alles in allem sind es sogar noch mehr Personen, weil in dieser Statistik vier kleinere Einrichtungen in Österreich nicht miterfasst sind.
Der langen Rede kurzer Sinn: Aufgrund dieser sehr einfachen Gesetzesanpassung können knapp 4 000 Personen in Österreich pro Jahr mit weniger Angst leben. Sie müssen nicht mehr mit der permanenten Angst leben, dass die Person, die sie bedroht, sie sehr einfach in ihrer Notwohnung aufspüren kann. Da geben wir natürlich sehr gern unsere Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)
15.36
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Bock. – Bitte.
15.36
Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock (SPÖ, Tirol): Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich gilt ja bei Gesetzesänderungen meistens, dass wir EU-Richtlinien verbessern oder umsetzen müssen. Bei dieser heute zu beschließenden Novelle freue ich mich, dass wir auf die raschen Änderungen in der Gesellschaft reagiert haben.
Unzweifelhaft ist, dass in den letzten Jahren die Gewalt in den Familien zugenommen hat, das haben wir schon gehört. Immer mehr Menschen, besonders Frauen müssen in Betreuungswohnungen untergebracht werden.
Sehr oft sind diese jedoch auch dort vor der Verfolgung durch ihre Peiniger nicht sicher. Daher ist es notwendig, diese Opfer zu schützen, indem die Wohnadresse nicht allgemein zugänglich ist. Eine Meldeauskunft erhält man – das wissen wahrscheinlich die meisten – im Gemeindeamt, wenn man den Namen und das Geburtsdatum der betreffenden Person kennt. 2,10 € kostet das, glaube ich, dann erhält man eine Meldeauskunft.
Für diese Personen besteht nun die Möglichkeit, dass die Anmeldung, wie bereits gehört, in der Institution, die meistens nicht am betreffenden Wohnort ist, erfolgen kann.
Zahlen haben wir auch schon gehört. In Österreich waren im Jahr 2013 16 624 Menschen von Gewalt in der Familie betroffen, davon waren 87,2 Prozent Frauen und Mädchen, und die Gefährder waren zu 91,2 Prozent männlich.
Im selben Jahr wurden 8 306 Betretungsverbote verhängt, 2013 gab es 2 139 Anträge auf einstweilige Verfügung, und 2 955 Menschen wurden im Rahmen der Prozessbegleitung unterstützt.
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