BundesratStenographisches Protokoll840. Sitzung / Seite 111

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den ist, es ist schon fast alles gesagt worden. Am meisten hervorheben möchte ich nur kurz die Anpassung, die im Meldegesetz umgesetzt wird, dass nämlich Personen, die in einer Notwohnung unterkommen, künftig als Meldeadresse nicht wie bisher die Ad­resse direkt von dieser Wohnung angeben müssen, sondern die Adresse der Betreu­ungseinrichtung angeben können. Der große Unterschied zu vorher ist, dass nicht über einfache Meldeauskunft die genaue Wohnadresse preisgegeben wird, nämlich viel­leicht genau an den Bedroher, im Normalfall den Ehemann, Ex-Ehemann, Lebenspart­nerIn, Eltern, Schwiegereltern.

Ich möchte nur ganz kurz etwas hinzufügen, damit man sich auch zahlenmäßig etwas darunter vorstellen kann, wie viele Personen jährlich davon betroffen sind. In den 26 ös­terreichischen Frauenhäusern sind im Jahr 2014 knapp 3 300 Personen in Not- oder Übergangswohnungen betreut gewesen. 460 Personen mussten aus Kapazitätsgrün­den abgewiesen werden, konnten aber privat untergebracht werden; die sind, glaube ich, in dieser Novelle auch mit betroffen. Von diesen Schutzsuchenden waren etwa die Hälfte Frauen und die andere Hälfte die mitgebrachten Kinder. Alles in allem sind es sogar noch mehr Personen, weil in dieser Statistik vier kleinere Einrichtungen in Öster­reich nicht miterfasst sind.

Der langen Rede kurzer Sinn: Aufgrund dieser sehr einfachen Gesetzesanpassung können knapp 4 000 Personen in Österreich pro Jahr mit weniger Angst leben. Sie müssen nicht mehr mit der permanenten Angst leben, dass die Person, die sie bedroht, sie sehr einfach in ihrer Notwohnung aufspüren kann. Da geben wir natürlich sehr gern unsere Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

15.36


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Ing. Bock. – Bitte.

 


15.36.54

Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock (SPÖ, Tirol): Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich gilt ja bei Gesetzesänderungen meistens, dass wir EU-Richtlinien verbessern oder umsetzen müssen. Bei dieser heute zu beschließenden Novelle freue ich mich, dass wir auf die raschen Änderungen in der Gesellschaft reagiert haben.

Unzweifelhaft ist, dass in den letzten Jahren die Gewalt in den Familien zugenommen hat, das haben wir schon gehört. Immer mehr Menschen, besonders Frauen müssen in Betreuungswohnungen untergebracht werden.

Sehr oft sind diese jedoch auch dort vor der Verfolgung durch ihre Peiniger nicht si­cher. Daher ist es notwendig, diese Opfer zu schützen, indem die Wohnadresse nicht allgemein zugänglich ist. Eine Meldeauskunft erhält man – das wissen wahrscheinlich die meisten – im Gemeindeamt, wenn man den Namen und das Geburtsdatum der be­treffenden Person kennt. 2,10 € kostet das, glaube ich, dann erhält man eine Melde­auskunft.

Für diese Personen besteht nun die Möglichkeit, dass die Anmeldung, wie bereits ge­hört, in der Institution, die meistens nicht am betreffenden Wohnort ist, erfolgen kann.

Zahlen haben wir auch schon gehört. In Österreich waren im Jahr 2013 16 624 Men­schen von Gewalt in der Familie betroffen, davon waren 87,2 Prozent Frauen und Mäd­chen, und die Gefährder waren zu 91,2 Prozent männlich.

Im selben Jahr wurden 8 306 Betretungsverbote verhängt, 2013 gab es 2 139 Anträge auf einstweilige Verfügung, und 2 955 Menschen wurden im Rahmen der Prozessbe­gleitung unterstützt.

 


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