BundesratStenographisches Protokoll841. Sitzung / Seite 34

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Bundesrat Mag. Christian Jachs (ÖVP, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Staatssekretär! Ihre Antwort zeigt eine wirklich neue Dimension und eine neue Perspektive für die gemeinnützigen Organisationen auf.

Daher noch meine Zusatzfrage: Bis wann werden Sie diese Neuerungen in den parla­mentarischen Prozess einbringen?

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Es finden aktuell die Endverhandlungen zum Feintuning, zur genauen Ausgestaltung des Paketes statt. In dem Moment, wo wir das fertige Paket haben, wird es die Koalition gemeinsam in die Begutachtung schicken. Wir rechnen aber damit, dass wir es so wie beim Alternativfinanzierungsgesetz im Idealfall vor dem Sommer in den Nationalrat, in die Ausschüsse und dann auch zu Ihnen in den Bun­desrat bringen können.

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Winkler.

 


Bundesrätin Ingrid Winkler (SPÖ, Niederösterreich): Herr Staatssekretär! Ich glaube, wir alle haben eine sehr große Ehrfurcht vor der Gemeinnützigkeit, trotzdem stellt sich mir folgende Frage: Welche Maßnahmen gegen Missbrauch beziehungsweise unge­wollte Mitnahmeeffekte, welche Privatstiftungen durch diese Reform ermöglicht werden können, werden Sie im Entwurf umsetzen?

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Mitnahmeeffekte kann es in dem Sinn keine geben. Wie ge­sagt, wir unterscheiden zwei Rechtsinstitute ganz klar. Das eine ist die eigennützige Privatstiftung, die durch das gesamte Paket ausschließlich durch eine einzige Rege­lung betroffen ist. Nicht einmal die Stiftung selber, sondern die Spendenabsetzbarkeit ist betroffen, sonst ist die gesamte Privatstiftungslandschaft von dem Gemeinnützig­keitspaket überhaupt nicht betroffen.

Das war uns auch wichtig, wir wollten weder eine Begünstigung für die Privatstiftung schaffen noch sonst ein Türl aufmachen, durch das sich irgendjemand irgendwo ir­gendwelche Steuern ersparen kann. Ganz im Gegenteil, uns war wichtig, mehr Mittel für den gemeinnützigen Bereich freizusetzen. Wir wissen aus zahllosen Gesprächen, auch von Forschungsprojekten der WU, des NGO-Institutes, der Interessenvereinigung gemeinnütziger Organisationen – es gab, glaube ich, eine eigene Enquete im Saal hier gegenüber im letzten Herbst, wo die Ergebnisse von mehreren Forschern präsentiert worden sind –, dass es für eine Privatstiftung, so sie auch gemeinnützig ausschützen darf, bislang ein Hindernis war, dieses Geld auszugeben, weil die gesagt haben, ich zahle an den Finanzminister nicht 25 Prozent Deppensteuer, ich will, dass das ganze Geld ankommt. Diese Regelung haben wir beseitigt, sonst gibt es keine wie auch im­mer gearteten Regelungen, die die Privatstiftungen berühren.

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Mühlwerth.

 


Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! In der Regierungsklausur wurde ja auch vereinbart, dass zusätzliche Kunst- und Kultur­einrichtungen steuerlich begünstigt werden sollen. Jetzt entnehme ich aber den Me­dien, dass das natürlich nicht für jeden gilt, sondern dass hier ein eigenes Kultur-För­derinstitut geschaffen werden soll, also das heißt, nur für einige wenige. Und das riecht für mich zumindest nach zusätzlichem Verwaltungsaufwand.

Jetzt ist die Frage: Warum schaffen Sie es nicht, auch bei Neuerungen weniger Ver­waltungsaufwand zu produzieren statt mehr?

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


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