BundesratStenographisches Protokoll841. Sitzung / Seite 35

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Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Es geht nicht um ein Mehr an Verwaltungsaufwand, sondern der Wunsch, und das ist auch sachlich gerechtfertigt, war klar, nämlich eine Lösung zu finden für die Frage: Was ist nach der Bundesabgabenordnung spendenabzugsberech­tigt und bietet daher diese Abschreibungsmöglichkeit und was nicht? Und es gab eine Reihe von berechtigten Einwänden. Würden wir jetzt die Spendenabsetzbarkeitsliste einfach für Kunst und Kultur aufmachen, dann würde es einer Form von Kunst- und Kulturbegriffsdefinition bedürfen, die möglicherweise extrem breit wäre, und das hätte einen unfassbaren Budgeteffekt. Berechtigterweise ist über die Jahre immer wieder da­vor gewarnt worden, hier eine Tür aufzumachen, die dann einen Einnahmenausfall der Sonderklasse erzeugen würde, weil plötzlich jeder behaupten würde, er macht Kunst und Kultur. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.)

Das ist in der Freiheit der Kunst oftmals auch eine Ermessenssache. Aber es geht nicht um die Ermessenssache der Freiheit der Kunst so wie der Freiheit der Lehre, es geht auch um die Budgetrelevanz. Auch hier wieder geht es um eine Güterabwägung. Das ist der jetzige Vorschlag. Ob er so realisiert wird, kann ich nicht einmal noch sa­gen, denn es wird noch verhandelt. Aber der jetzige Plan war, ein Institut einzurichten, das möglicherweise eine beratende Rolle haben soll. Ob das jetzt Institut heißt oder Gremium, das werden wir noch sehen. Aber die Kernfunktion war eine beratende Rolle bei der Entscheidung darüber, ob diese oder jene Institution auf die Spendenabsetz­barkeitsliste soll, ja oder nein.

Stellen Sie sich zum Beispiel vor, es kommen Festspiele und ein Kulturverein sagt, wir wären auch gerne spendenbegünstigt, denn wir haben im Hintergrund ein paar Spon­soren, Firmen, Private, die gerne spenden würden, aber wir sind nicht auf der Liste. Das heißt, wenn die uns etwas spenden, sind sie nicht abzugsberechtigt. Wenn sie es der freiwilligen Feuerwehr geben, schon, aber wenn sie es uns als Kulturverein XY ge­ben, der diese großen Festspiele ausrichtet, dann nicht.

Um diese Frage zu beantworten, braucht es eine Fachmeinung. Ich bin immer froh, wenn das eher Fachleute machen, als es entscheidet dann irgendjemand mit Daumen rauf, Daumen runter in einem Kammerl, wo wir gar nicht wissen, wer das ist. Das war der Hintergedanke. Ob das so funktioniert, wird man sich anschauen. Es sitzen daher die Experten – im Übrigen, glaube ich, auch zur Stunde – zusammen und diskutieren, wie eine vernünftige Lösung dazu aussehen kann.

Es geht tatsächlich darum zu verhindern, dass es zu zu großen Einnahmenausfällen kommt, im Übrigen auch zu Missbrauch – im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steu­erzahler. Da stehe ich auch voll dazu, dass man da jeden Missbrauch und jedes wahn­witzige Aufmachen verhindert.

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Mag. Schreyer.

 


Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Staatssekretär, wir haben heute schon über Crowdfunding geredet, jetzt meine Zusatzfrage dazu: Wie können in Zukunft auch soziale Projekte von Schwarmfinanzierungen rechtssicher für alle Beteiligten profitieren?

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Wenn sie in einer Organisationsform organisiert sind, die auch unter den KMU-Begriff fallen würde – da geht es nur um die Organisationsform dessen, der einwirbt –, dann sind natürlich Social-Entrepreneurship-Projekte in dem Sinn auch von dem Gesetz betroffen und können sich ausgezeichnet so finanzieren. Da gibt es eigentlich keine Unterscheidung. Die einzige Frage ist: Fallen sie unter die Begriffsdefinition?

 


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