BundesratStenographisches Protokoll841. Sitzung / Seite 53

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Behandlung der Tagesordnung

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschla­ges beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 3 bis 6 sowie 8 und 9 jeweils unter einem durchzuführen.

Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist auch nicht der Fall.

10.41.031. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 23. April 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (1029/A und 532 d.B. sowie 9351/BR d.B. und 9368/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gehen nun in die Tagesordnung ein und ge­langen zu deren 1. Punkt.

Ich darf zuvor recht herzlich Bundesminister Rudi Hundstorfer bei uns hier begrüßen. Herzlich willkommen im Bundesrat! (Beifall.)

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Dr. Köll. Ich bitte um den Bericht.

 


10.41.33

Berichterstatter Dr. Andreas Köll: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Gesund­heitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 23. April 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird, zur Kenntnis.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; deshalb darf auf eine Verlesung ver­zichtet werden.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 5. Mai 2015 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ebner. – Bitte.

 


10.42.12

Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute eine Novelle des Ärz­tegesetzes hier vorliegen, in welcher es um Änderungen im eigenen und im über­tragenen Wirkungsbereich geht. Neben den legistischen und redaktionellen Erneuerun­gen sind die Verfahren zur Prüfung des Vorliegens oder Nichtvorliegens der Erforder­nisse für die Eintragung in die oder Austragung aus der Ärzteliste in Zukunft nicht mehr im eigenen Wirkungsbereich, sondern im übertragenen Wirkungsbereich der Österrei­chischen Ärztekammer durchzuführen.

Des Weiteren geht es bei dieser Novelle um die Qualitätssicherung in der Basisaus­bildung, die sichergestellt werden muss. Daher ist die Ausbildung eines Arztes oder ei­ner Ärztin zum Allgemeinmediziner, zur Allgemeinmedizinerin in einer sechsmonatigen beziehungsweise dann in einer zwölfmonatigen Lehrpraxis, die in Etappen ausgeweitet wird, von besonderer Wichtigkeit. Um diese Ausbildung sicherzustellen, muss der Bund beziehungsweise müssen die Sozialversicherungsträger, die jetzt eingebunden wer­den, die Finanzierung leisten.

Ein gutes Gesundheitssystem braucht bestens ausgebildete Medizinerinnen und Medi­ziner, und dies gilt es auch in Zukunft sicherzustellen. Ich möchte an dieser Stelle auch


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