Behandlung der Tagesordnung
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 3 bis 6 sowie 8 und 9 jeweils unter einem durchzuführen.
Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist auch nicht der Fall.
Beschluss des Nationalrates vom 23. April 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (1029/A und 532 d.B. sowie 9351/BR d.B. und 9368/BR d.B.)
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gehen nun in die Tagesordnung ein und gelangen zu deren 1. Punkt.
Ich darf zuvor recht herzlich Bundesminister Rudi Hundstorfer bei uns hier begrüßen. Herzlich willkommen im Bundesrat! (Beifall.)
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Dr. Köll. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Dr. Andreas Köll: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 23. April 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird, zur Kenntnis.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; deshalb darf auf eine Verlesung verzichtet werden.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 5. Mai 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Ich danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ebner. – Bitte.
10.42
Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute eine Novelle des Ärztegesetzes hier vorliegen, in welcher es um Änderungen im eigenen und im übertragenen Wirkungsbereich geht. Neben den legistischen und redaktionellen Erneuerungen sind die Verfahren zur Prüfung des Vorliegens oder Nichtvorliegens der Erfordernisse für die Eintragung in die oder Austragung aus der Ärzteliste in Zukunft nicht mehr im eigenen Wirkungsbereich, sondern im übertragenen Wirkungsbereich der Österreichischen Ärztekammer durchzuführen.
Des Weiteren geht es bei dieser Novelle um die Qualitätssicherung in der Basisausbildung, die sichergestellt werden muss. Daher ist die Ausbildung eines Arztes oder einer Ärztin zum Allgemeinmediziner, zur Allgemeinmedizinerin in einer sechsmonatigen beziehungsweise dann in einer zwölfmonatigen Lehrpraxis, die in Etappen ausgeweitet wird, von besonderer Wichtigkeit. Um diese Ausbildung sicherzustellen, muss der Bund beziehungsweise müssen die Sozialversicherungsträger, die jetzt eingebunden werden, die Finanzierung leisten.
Ein gutes Gesundheitssystem braucht bestens ausgebildete Medizinerinnen und Mediziner, und dies gilt es auch in Zukunft sicherzustellen. Ich möchte an dieser Stelle auch
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite