BundesratStenographisches Protokoll841. Sitzung / Seite 108

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erstattung trotz Ticketstornierungen und so weiter. Und es gibt – mit einer stark stei­genden Tendenz – im Flugverkehr 1 500 Fälle. Der Ablauf ist derzeit und auch zukünf­tig geplant folgendermaßen: Zuerst muss sich der oder die Geschädigte beim entspre­chenden Verkehrsunternehmen oder gegebenenfalls auch beim Verkehrsverbund um eine Lösung bemühen. Die muss versucht beziehungsweise verlangt werden – und erst dann, wenn es nicht zu einer Lösung kommt, oder diese nicht dementsprechend gelingt, ist diese neu geschaffene Beschwerdeagentur am Zug.

Das finden wir ja prinzipiell sehr gut, eine gemeinsame Stelle ist sicher auch sehr kun­dInnen- und konsumentInnenfreundlich. Aber wir haben ja vor zwei Monaten auch schon unseren großen Kritikpunkt an dem neuen Gesetz und an der neuen Agentur angebracht. Der Grund, warum wir dieses Gesetz ablehnen werden, ist die Finanzie­rung dieser Agentur. Die Unternehmen, also Bus-, Bahn-, Schifffahrts- und Fluggesell­schaften, machen durch Qualitätsmängel oder mangelnde Kundenfreundlichkeit die Agentur und ihren Arbeitsaufwand ja überhaupt erst notwendig. Aber genau diese Ge­sellschaften sollen nun nur 40 Prozent der Kosten bezahlen und das auch noch gede­ckelt pro Fall. 60 Prozent der Kosten, die durch die neue Agentur entstehen, sollen die SteuerzahlerInnen selbst, also die Fahrgäste bezahlen. Das finden wir einfach nicht richtig und deswegen werden wir unsere Zustimmung nicht geben. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

14.27


Präsidentin Sonja Zwazl: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Novak. – Bitte.

 


14.27.34

Bundesrat Günther Novak (SPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben über dieses Bundesgesetz in einer Fragestunde schon sehr ausführlich diskutiert, und ich denke, dass ich jetzt nicht mehr alles wiederholen und re-formulieren muss, was Frau Mag. Schreyer schon ge­sagt hat. Ich möchte nur kurz darauf eingehen, was sich verändert und vielleicht etwas verdichten, dass mit diesem vorgeschlagenen Bundesgesetz über die Agentur für Pas­sagier- und Fahrgastrechte zwei Ziele erreicht werden sollen.

Das eine Ziel ist die Verbesserung der Rechte der KonsumentInnen, also der Passa­giere. Das ist keine Frage, so soll es ja auch sein. Das erreicht man, indem man diese Schlichtungsstelle für die Schifffahrt und den Busverkehr einrichtet. Zweitens wird eine Vereinfachung der Verwaltung durchgeführt, da man künftig nur mehr in einer Stelle – und das übergreifend – handelt. Und das soll, da die Schienen-Control GmbH schon sehr professionell gearbeitet hat, dort stattfinden. (Vizepräsidentin Posch-Gruska über­nimmt den Vorsitz.)

Konkret sieht es nun so aus, dass die Fahrgäste bei ihren Anliegen und Beschwerden, zum Beispiel bei Verspätungen oder bei Annullierung der Reise, die Möglichkeit haben, etwas zurückzubekommen. Vielleicht habe ich etwas falsch verstanden oder falsch ge­lesen, aber dass man dort innerhalb von 90 Tagen eine Antwort bekommt, damit diese Dinge erledigt sind, das sollte auch heute so sein. Und dass das kostenfrei für den Konsumenten erledigt wird, das ist für mich jetzt das, was ich wahrscheinlich falsch verstanden habe, aber das ist so, dass 60 Prozent der anfallenden Mittel das Bundes­ministerium (Bundesrätin Schreyer: Der Steuerzahler!) – Na ja, okay.

Es kann sich auch irgendwann einmal verändern, aber wenn etwas neu beginnt, dann muss man es wie jedes andere Produkt auch am Markt einführen. Und 40 Prozent der Gesamtkosten wird der jeweilige Unternehmer oder das Reisebüro oder der Veran­stalter zu bezahlen haben. Darüber kann man darüber diskutieren, keine Frage. Da ha­ben Sie sicher recht, eben in Zeiten wie diesen. Aber diese Regelung wird mit Sicher-


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