BundesratStenographisches Protokoll841. Sitzung / Seite 143

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dass dies im Rahmen der Erinnerungskultur niemals vergessen werden darf. Hoffen wir auch, dass es in Zukunft nie wieder zu solch schlimmen Dingen kommen wird und wir eine Zeit des Friedens erleben dürfen! Ebenso hoffe ich in diesem Zusammenhang, dass endlich die Konflikte in Europa zu einem Ende kommen und auch in der Ukraine endlich wieder einmal Ruhe und Frieden Einkehr finden.

Zurück zum Tagesordnungspunkt 15: In diesem Zusammenhang ist für Österreich logi­scherweise die Außerkraftsetzung des Kriegsopfer- und Behindertenfondsgesetzes be­ziehungsweise die Änderung des Kriegsopferversorgungsgesetzes zu begrüßen.

Eine andere Thematik sind die Vorfälle im Bereich der Contergan-Geschädigten. Wie Herr Kollege Saller bereits erwähnt hat, ist es sehr, sehr wichtig, dass neue Medika­mente, die vor der Einführung stehen und quasi für den Markt freigegeben werden, ei­ner genauesten Überprüfung und Untersuchung zugeführt werden müssen, denn die Folgen im Bereich der Contergan-Geschädigten sind sehr, sehr schlimm, ja wirklich er­schütternd. Es kam vor, dass Kinder ohne Ohren auf die Welt kamen und die Men­schen allgemein mit Behinderungen rechnen mussten.

Mit diesem neuen Gesetz beziehungsweise mit den Gesetzesänderungen können wir zumindest einen Tropfen auf den heißen Stein geben und für dieses erfahrene Leid etwas Milderung in Form einer Rentenleistung herbeiführen.

Wir von der FPÖ stimmen allen Änderungen beziehungsweise auch den Neueinführun­gen zu. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Dönmez.)

16.49


Präsidentin Sonja Zwazl: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte.

 


16.50.15

Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Vieles wurde gesagt, des­halb kann ich mich ganz kurz fassen. (Bundesrat Kneifel: Ein gescheiter Bursche!)

Was noch nicht gesagt worden ist zum Verbrechenopfergesetz: Da wurde die Möglich­keit der Kostenübernahme, die bisher sozusagen nur auf die klinischen Psychologen beschränkt war, jetzt erweitert. Das ist begrüßenswert.

Zum Thema Contergan-Opfer haben meine Vorredner schon alles gesagt. Das war oh­nehin eine langjährige Forderung der Grünen; natürlich werden wir das mittragen.

Es gibt auch eine Änderung des Bundesbehindertengesetzes. Die derzeitige Frist für die Beschwerdevorentscheidung in Verfahren auf Feststellung des Grades der Behin­derung beträgt zwei Monate – und wird auf zwölf Wochen verlängert. Das ist notwendig für die Einholung von ergänzenden Sachverständigengutachten. Dem Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen wird dies auch ermöglichen, in erster Instanz eine fundierte Entscheidung abgeben zu können. Es wird argumentiert, dass dadurch die Verfahren kürzer werden.

Es hat im Vorfeld Kritik von der Arbeiterkammer und vom ÖZIV gegeben, die argumen­tiert haben, dass es in Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht grund­sätzlich eine Neuerungserlaubnis oder die Möglichkeit dazu gibt. Oft sind die betroffe­nen Personen erst in den Verfahren vor dem Gericht vertreten, sodass es notwendig ist, dass auch in diesem Stadium noch Beweise vorgebracht werden können. Eine Ein­schränkung der Rechtsmöglichkeiten stellt eine nach der Behindertenrechtskonvention unzulässige Diskriminierung dar beziehungsweise wäre nach Einschätzung von ÖZIV und Arbeiterkammer möglicherweise verfassungswidrig. – Meine Kollegen haben im Ple­num des Nationalrates diesbezüglich einen Abänderungsantrag eingebracht.

 


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