Anders schaut es beim Rederecht für die EU-Abgeordneten aus. Wir sind zum einen der Meinung, dass Gremien, die gewählt worden sind oder wo Mitglieder gewählt werden, über den Landtag oder direkt oder eben ins Europäische Parlament, in jenem Gremium reden, in das sie gewählt worden sind. Wir haben uns vor ein paar Jahren darauf verständigt, dass besondere Persönlichkeiten der europäischen und der internationalen Politik bei uns im Bundesrat reden können. Wir haben dem damals auch zugestimmt. Das ist meiner Meinung nach auch im § 38a ausreichend geregelt.
Das Zweite, was noch dazukommt, ist, dass diese Erklärungen jetzt auch in die Liste der Gegenstände der Verhandlungen des Bundesrates hineinkommen. – Auch da hätte § 38a nach unserem Dafürhalten gereicht, denn da steht drin, dass die Präsidiale sich darauf einigt, wer kommt und dass er reden kann. Wir finden das wirklich genug.
Ich freue mich aber schon, dass wir, wenn das jetzt so beschlossen wird, dann vielleicht einmal im Europäischen Parlament reden können, so quasi im Gegenzug, das wäre auch interessant. Es ist ja nicht so, dass die EU-Abgeordneten ausgeschlossen sind. Sie können jederzeit an einem EU-Ausschuss mit beratender Stimme teilnehmen. Bis jetzt war die Teilnahmefreudigkeit enden wollend. (Zwischenruf des Bundesrates Perhab.)
Ich kann mich an einen einzigen EU-Ausschuss erinnern, wo tatsächlich einige EU-Abgeordnete da waren, mit denen wir diskutiert haben. Wir haben hier einmal eine Veranstaltung gehabt mit den EU-Abgeordneten, es war durchaus interessant, aber wie gesagt, wir meinen, die bisherige Regelung wäre ausreichend.
Unser Verlangen auf getrennte Abstimmung betrifft die Ziffer 8 § 16 Abs. 1 sowie die Ziffer 13 § 38b. Das sind diese beiden Dinge, hinsichtlich derer ich gerade erläutert habe, warum wir dagegen sind. (Beifall bei der FPÖ.)
18.38
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kneifel. – Bitte.
18.38
Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Wir kommen schön langsam zum Ende einer sehr intensiven Arbeitswoche hier im Hause. Wir haben am Dienstag mit unseren internen Besprechungen angefangen und sind dann in die große Gedenkstunde, zu der die Präsidenten des Nationalrates und des Bundesrates eingeladen haben, in den Reichsratssitzungssaal gekommen.
Wir haben dann gestern die parlamentarische Enquete zur Belebung und zur Erweiterung der demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten in dieser Republik durchgeführt, und wir sind heute, am Ende dieser sehr arbeitsreichen Sitzung, bei einem Tagesordnungspunkt zur Novellierung und Reform unserer eigenen Geschäftsordnung angelangt.
Jetzt werden manche fragen, was hat denn das miteinander zu tun? Warum erzählt er uns, was wir die ganze Woche getan und erlebt haben, wo wir ohnehin dabei waren? – Das hat sehr viel miteinander zu tun, denn wir haben am Dienstag der größten Katastrophe, die es auf diesem Kontinent gegeben hat, gedacht, die vor genau 70 Jahren beendet wurde. Wenn wir uns überlegen – und das ist am Dienstag in vielen Wortmeldungen gesagt worden –, warum es zu dieser Katastrophe gekommen ist, warum dieses Leid über den Kontinent – Mord, Totschlag, Katastrophen, und, und, und – gekommen ist, dann deshalb, weil die Demokratie im Vorfeld, in den dreißiger Jahren, immer schwächer geworden ist, die Demokraten eigentlich kapituliert haben vor der Diktatur, und zuerst in Deutschland, später auch in den anderen Ländern von dieser Diktatur überrollt wurden.
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