BundesratStenographisches Protokoll841. Sitzung / Seite 169

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18.33.0019. Punkt

Antrag der Bundesräte Sonja Zwazl, Inge Posch-Gruska, Marco Schreuder, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend die Änderung der Geschäftsordnung des Bun­desrates (211/A-BR/2015 sowie 9370/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen nun zum 19. Punkt der Tages­ordnung.

Herr Minister (in Richtung des den Saal verlassenden Bundesministers Hundstorfer), dan­ke schön, schönen Abend noch.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ing. Bock. Bitte um den Bericht.

 


18.33.15

Berichterstatter Ing. Hans-Peter Bock: Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Geschäftsordnungsausschusses liegt Ihnen in schriftli­cher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Geschäftsordnungsausschuss stellt nach Beratung am 5. Mai 2015 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, dem Antrag 211/A-BR/2015 die Zustimmung zu erteilen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bringe folgende Druckfehlerberichti­gung zum Bericht des Geschäftsordnungsausschusses mit der Nr. 9370 der Beilagen.

Zur Korrektur eines technischen Versehens wird der gegenständliche Ausschussantrag an das Plenum durch die Wortfolge ergänzt: „Der Geschäftsordnungsausschuss stellt nach Beratung am 5. Mai 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, der dem Ausschuss­bericht angeschlossenen Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates die verfas­sungsmäßige Zustimmung zu erteilen.“

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.

 


18.34.37

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Geschäftsordnungsantrag gliedert sich in zwei Teile, und deshalb haben wir auch ein Verlangen auf getrennte Abstimmung eingebracht.

Der eine Teil erfolgt, was normalerweise üblich ist bei einer Geschäftsordnung, kon­sensual, und eigentlich kenne ich im Moment keine Ausnahme, in der es nicht ein­stimmig gewesen wäre, aber wahrscheinlich gibt es die eine oder andere Ausnahme, Was die Informationspflicht, den EU-Ausschuss und so weiter betrifft – also wirklich Anpassungen, die in Ordnung sind –, gebe ich zu, dass ich auch hier noch einen kleinen Punkt habe, der für uns jetzt aber nicht der Casus Belli ist, aber der § 45 Abs. 7 ist für uns widersprüchlich, darum erwähne ich es.

Das Redeverbot für Berichterstatter im Plenum hat sich als nicht zweckmäßig erwiesen und soll entfallen. – Ja, dem kann ich etwas abgewinnen, weil ein Berichterstatter nie zu einem Thema das Wort ergreifen kann, wenn er eben dort Berichterstatter ist.

Das Schlusswort des Berichterstatters soll wieder eingeführt werden, um Richtigstel­lungen zu ermöglichen. Es wird somit dem Berichterstatter das Recht eingeräumt, am Ende einer Debatte das Wort zu ergreifen. Wenn der Berichterstatter im Zuge einer Debatte das Wort ergreifen kann, kann er das auch machen, also hätte für mich eines von beiden genügt. Beides müsste nicht sein, aber wie gesagt, das ist jetzt nicht etwas, bei dem wir sagen: Das ist jetzt wirklich der Punkt, an dem wir die gesamte Ge­schäftsordnung ablehnen.

 


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